Mindeststrafe soll steigen

Bundestag beschließt schärfere Konsequenzen für K.o.-Tropfen

06.11.2026 – 10:53 UhrLesedauer: 2 Min.

Drinks stehen auf einem Tisch (Symbolbild). Die bisherige Mindestrafe für den Einsatz von K.o.-Tropfen liegt bei drei Jahren. (Quelle: Christian Thiele/dpa)

K.o.-Tropfen sollen im Strafrecht künftig schwerer wiegen. Der Bundestag hat eine entsprechende Änderung beschlossen.

Für Sexual- und Raubdelikte, bei denen die Täter K.o.-Tropfen einsetzen, soll künftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren gelten. Eine entsprechende Strafverschärfung beschloss der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und Linken. Die AfD enthielt sich. Aktuell gilt noch eine Mindeststrafe von drei Jahren. Mit der geplanten Gesetzesänderung muss sich als nächstes der Bundesrat befassen.

Damit künftig die höhere Mindeststrafe gilt, sollen K.o.-Tropfen neben Waffen künftig ebenfalls als gefährliche Tat-„Mittel“ im Strafgesetzbuch gelten. Die Einstufung soll nicht nur K.o-Tropfen betreffen, sondern laut Gesetzesbegründung insgesamt „Gift und andere gesundheitsschädliche Stoffe“.

Härtere Strafen helfen kaum

Die geplante Strafverschärfung für den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigungen ist aus Sicht der Hilfsorganisation „Kein Opfer“ kaum mehr als Symbolpolitik. Die meisten Täter würden nämlich gar nicht erst überführt, sagte die Vorstandsvorsitzende des gemeinnützigen Vereins, Nina Fuchs, dem Radiosender WDR 5.

„Wenn man sich mit dem Thema beschäftigt, dann weiß man, dass es so gut wie keine Verurteilungen gibt. Und höhere Strafen helfen ja nur etwas bei Verurteilungen“, gibt Fuchs zu bedenken. Die meisten Fälle werden ihren Angaben zufolge nie angezeigt – etwa aus Scham oder wegen der schwierigen Beweisführung. Auch deshalb gebe es ein „riesengroßes Dunkelfeld“. Und wer zur Polizei gehe, bekomme dort oft keine richtige Hilfe oder falsche Ratschläge, kritisierte Fuchs.

So kann man das Risiko verringern

In den meisten Fällen werden die Substanzen unbemerkt in ein Getränk gemischt. Um sich zu schützen, sollte man beim Feiern darauf achten, keine offenen Getränke von Unbekannten anzunehmen und das eigene Getränk nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Bei Auffälligkeiten oder einem unguten Gefühl sollte man sich außerdem an das Personal wenden.

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