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You are at:Home»Finanzen»Überhöhte Preise – Deutscher Kaffeeröster vor Gericht
Finanzen

Überhöhte Preise – Deutscher Kaffeeröster vor Gericht

wochentlich.deBy wochentlich.de19 Februar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Überhöhte Preise – Deutscher Kaffeeröster vor Gericht
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Die Traditionsrösterei „Melitta“ steht vor Gericht, der Vorwurf: unlautere Preisabsprachen. Es ist nicht das erste Verfahren dieser Art für die Kaffeemarke.

Der norddeutsche Handelskonzern Bartels-Langness (Bela) fordert Schadenersatz in Millionenhöhe von Melitta. Das Unternehmen wirft dem Kaffeeröster aus Minden vor, ab 2002 mehrere Jahre lang kartellbedingt um bis zu 11 Prozent überhöhte Preise für Kaffeeprodukte gezahlt zu haben. Das Verfahren ist am Mittwoch vom Oberlandesgericht Düsseldorf eröffnet worden. Der 6. Kartellsenat unter Leitung des Vorsitzenden Richters Ulrich Egger vernahm mehrere Zeugen. Am 21. März soll das Urteil verkündet werden.

Das Landgericht Dortmund hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Zur Unternehmensgruppe von Bela zählen unter anderem Warenhäuser («Famila»), Supermärkte («Markant») und Bäckereien in Norddeutschland.

Melitta gibt hingegen an, Bela sei selbst Teil eines Kartells gewesen. Kaffeeröster, Groß- und Einzelhändler hätten die Endverkaufspreise demnach abgesprochen. Der Konzern habe die zwischen den Kaffeeröstern vereinbarten Preiserhöhungen wissentlich umgesetzt, an die Endkunden weitergegeben und so selbst von dem Kartell profitiert. Ein Schaden sei ihm daher nicht entstanden. Bela bestreitet, an dem Kartell beteiligt gewesen zu sein.

Der Rechtsstreit geht auf einen prominenten Kartellfall vor einigen Jahren zurück. Das Bundeskartellamt hatte 2014 und 2015 gegen mehrere Handelsunternehmen Bußgelder in Höhe von etwa 50 Millionen Euro verhängt. Dabei ging es um sogenannte vertikale Preisabsprachen bei Melitta-Kaffeeprodukten, also Vereinbarungen über die Verkaufspreise an der Ladentheke. Melitta selbst blieb damals straffrei, weil das Unternehmen dem Kartellamt bei der Aufklärung geholfen hatte.

Wegen verbotener Preisabsprachen mit anderen Kaffeeröstern war Melitta von den Wettbewerbshütern bereits 2009 mit einer Geldbuße belegt worden. Das OLG Düsseldorf bestätigte das Urteil 2014 und erhöhte die Strafe für Melitta auf 55 Millionen Euro.

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