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Streit unter Nachbarn eskaliert wegen Beleuchtung

wochentlich.deBy wochentlich.de6 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Streit unter Nachbarn eskaliert wegen Beleuchtung
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Es geht um’s Licht

Kurioser Nachbarschaftsstreit landet vor Gericht


06.07.2026 – 19:26 UhrLesedauer: 2 Min.

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Eine beleuchtete Straße (Archivbild): In Untermenzing streiten sich zwei Nachbarn wegen einer Grundstücksbeleuchtung. (Quelle: IMAGO/Michael Nguyen)

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Zu hell, zu störend: Die Außenbeleuchtung einer Grundstückszufahrt muss nachts ausgeschaltet bleiben. Nur die Rollläden zu schließen, ist laut Gericht keine Lösung.

Eine Grundstückseinfahrt darf nachts nicht so beleuchtet werden, dass das Licht in das Nachbarhaus scheint. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Deshalb muss eine Grundstückseigentümerin ihre drei Lampen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ausschalten oder die Beleuchtung so verändern, dass die Nachbarn nicht mehr beeinträchtigt werden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Zum Hintergrund: Gestritten hatten zwei Nachbarn aus dem Münchner Stadtteil Untermenzing. Denn die Zufahrt zum hinteren Grundstück verläuft nur etwa einen Meter an der Hausfassade des vorderen Grundstücks vorbei. Dort hatte die Eigentümerin drei Lampen mit Bewegungsmelder installiert. Diese leuchteten dauerhaft auf: entweder gedimmt oder bei Bewegung heller.

Angst vor Schlafstörungen wegen zu hellem Licht

Mit Folgen für die anderen. Nach Angaben der Kläger wurden dadurch unter anderem das Wohnzimmer und das Schlafzimmer ihres Hauses deutlich aufgehellt, weshalb sie mögliche Schlafstörungen fürchteten.

Die Beklagte hielt die Beleuchtung jedoch für unproblematisch und wies auf die Verkehrssicherheit hin. Außerdem riet sie ihre Nachbarn darauf, doch nachts die Rollläden zu schließen. Eine Argumentation, die das Gericht allerdings nicht überzeugte.

Gericht verbietet Licht während der Nachtstunden

Nach Auffassung des Münchner Amtsgerichts stellen die Lampen eine wesentliche Lichtimmission dar. Entscheidend sei, dass Wohnräume deutlich aufgehellt würden und dadurch ihre Nutzung eingeschränkt werde. Die Richter verwiesen dabei auch auf vorgelegte Fotos, auf denen das Licht unter anderem im Wohnzimmer und im Schlafzimmer der Kläger deutlich zu erkennen gewesen sei.

Auch das zweite Argument, nämlich die Verkehrssicherungspflicht, ließ das Gericht nicht gelten. Eine durchgehende Beleuchtung der Zufahrt in der Nacht sei dafür nicht notwendig. Falls die Eigentümerin Licht benötige, könne sie stattdessen schwächere Lampen verwenden, die ausschließlich nach unten abstrahlen. Die Nachbarn hingegen müssten sich nicht anpassen und ihre Rollläden schließen oder blickdichte Vorhänge anschaffen.

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