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Auto

So teuer kann es laut StVO werden

wochentlich.deBy wochentlich.de11 Oktober 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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So teuer kann es laut StVO werden
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So teuer kann es werden

Falsch geparkt: Hier drohen horrende Strafen


Aktualisiert am 11.10.2025 – 15:02 UhrLesedauer: 2 Min.

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Grünstreifen: Wenn Schilder es anzeigen, kann er als Seitenstreifen gelten. Dann dürfen Sie dort parken. (Quelle: STEFAN AREND)

Eine kleine Lücke im Gesetzesdickicht? Die StVO regelt gar nicht so genau, was eine Grünfläche eigentlich ist. Darf man dort also kurz mal parken?

Der Parkplatz ist voll, die Wiese nebenan ist leer. Warum also nicht einfach mal kurz hier das Auto abstellen? Schließlich geht die Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Begriffe wie Grünfläche und Grünstreifen nicht genauer ein. Kann man das ausnutzen? Und was genau ist der Unterschied?

Grundsätzlich dürfen Sie Grünflächen und Grünstreifen nicht mit dem Auto befahren. Entsprechend ist das Parken dort in der Regel ebenfalls verboten. Es sei denn, spezielle Verkehrsschilder erlauben es ausdrücklich. Aber Achtung: Die Straßenverkehrsordnung gilt nicht, da es sich nicht um öffentliche Verkehrsflächen handelt. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn man mit einem anderen Autofahrer die Vorfahrt klären muss, denn hier gibt es kein „rechts vor links“.

Wer unerlaubt auf einer Grünfläche oder einem Grünstreifen parkt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Das Bußgeld beträgt mindestens 55 Euro, bei zusätzlicher Gefährdung oder Behinderung sogar bis zu 100 Euro. Und das ist noch nicht alles.

In vielen Bundesländern haben die Behörden eigene Regeln erlassen. Zum Beispiel in Berlin: Verstöße gegen das dortige Grünanlagengesetz können ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro einbringen.

Grünflächen sind in der Regel größere Flächen, auf denen sich die Menschen erholen können. Dazu zählen zum Beispiel Wiesen, Parks, Kleingartenanlagen, Sport- und Spielplätze sowie Bade- und Campingplätze. Sie lockern die Bebauung auf und verbessern das Klima der Gegend.

Grünstreifen hingegen sind schmalere Flächen, auf denen Rasen wächst, manchmal außerdem Bäume und Sträucher. Sie verlaufen oft am Straßenrand oder auch in der Mitte zweier Fahrbahnen.

Wichtigste Gemeinsamkeit von Grünflächen und Grünstreifen: Beide sind keine Verkehrsflächen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Unter bestimmten Umständen können Grünstreifen aber als Seitenstreifen gelten. Dann dürfen Sie dort parken.

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