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So stoppen Sie nervige „Silent Calls“ und Dialer-Tricks

wochentlich.deBy wochentlich.de20 August 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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„Silent Calls“

Telefonterror: So können Sie sich gegen nervige Anrufer wehren

Aktualisiert am 18.08.2026Lesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Silent Calls: Wer von Call-Centern belästigt wird, kann technische Barrieren errichten und sich beschweren. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/dpa-bilder)

Das Telefon klingelt kurz, dann wird aufgelegt – oder es meldet sich niemand. Wie die Bundesnetzagentur das bewertet und welche Schritte technisch und rechtlich möglich sind.

Viele Call-Center setzen sogenannte Telefonie-Dialer ein. Das sind automatische Wählprogramme, die gleichzeitig mehr Nummern anwählen können, als Mitarbeiter für ein Gespräch verfügbar sind.

Das Resultat: Sobald die ersten Angerufenen das Telefonat entgegengenommen haben, werden die übrigen Anrufe einfach getrennt, erklärt die Bundesnetzagentur.

Nerverei im Dreierpack: Dropped Calls, Lost Calls und Wiedervorlage

Das führt zu drei möglichen Effekten:

  • Dropped Calls: Das Telefon klingelt weniger als dreimal, dann bricht der Anruf ab.
  • Lost Calls: Die Verbindung kommt zustande, aber niemand meldet sich auf der anderen Seite.
  • Wiedervorlage: Rufnummern werden gespeichert und später erneut angewählt, teils mehrfach.

Belästigende Anrufe können technisch blockiert werden

Es gibt zum einen technische Möglichkeiten, belästigende Anrufe zu blockieren:

  • Am Gerät selbst: Smartphones, Telefone, Telefonanlagen oder Router lassen sich oft so einstellen, dass bestimmte Nummern blockiert werden.
  • Über Ihren Telefonanbieter: Viele Netzbetreiber bieten an, einzelne Rufnummern oder ganze Nummerngruppen zu sperren.

Zum anderen kann die Bundesnetzagentur gegen „belästigendes Anrufverhalten“ vorgehen.

Dazu zählt die Behörde beispielsweise

  • Anrufe vor 8.00 Uhr oder nach 20.00 Uhr an Werktagen.
  • Werbeanrufe an Sonntagen oder bundeseinheitlichen Feiertagen.
  • mehr als drei Anrufe am Tag

Bei Bundesnetzagentur beschweren

Um aktiv werden zu können, ist die Bundesnetzagentur auf eine möglichst genaue Schilderung des Sachverhalts angewiesen und bietet dazu eine Beschwerdeformular-Seite an. Je detaillierter die Belästigung hier dargelegt wird, desto besser die Chance, dass die Behörde einschreitet.

Folgende Informationen sollte eine Beschwerde insbesondere umfassen:

  • Wie oft wurde angerufen – und in welchem Zeitraum?
  • Zu welchen Uhrzeiten fanden die Anrufe statt?
  • Gab es Anrufe an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen?

Wichtig: Bei Anrufen ohne angezeigte Rufnummer kann die Bundesnetzagentur nicht tätig werden, es fehlt dann der Ermittlungsansatz. Beschwerden sind daher nur möglich, wenn die Rufnummer des Anrufers angezeigt wurde.

Von Abmahnung bis Abschaltung – das sind die Konsequenzen

Nach Eingang einer Beschwerde prüft die Bundesnetzagentur mögliche Verstöße und kann folgende Maßnahmen gegen den Verursacher der Belästigung ergreifen:

  • Abmahnung: Bei leichten Verstößen, besonders wenn diese freiwillig abgestellt werden.
  • Abschaltung der Rufnummer: Die Nummer wird technisch gesperrt und ist nicht mehr erreichbar.
  • Portierungsverbot: Die Nummer kann nicht auf einen anderen Anbieter übertragen werden.
  • Zwangsgeld: Zur Durchsetzung behördlicher Anordnungen.
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