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Gesundheit

So richten Sie die App ein

wochentlich.deBy wochentlich.de29 April 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Alle Arztbriefe an einem Ort

Elektronische Patientenakte: So richten Sie die App ein

Aktualisiert am 29.04.2025 – 09:49 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Um die ePA-App einzurichten, braucht es eine NFC-fähige Gesundheitskarte. (Quelle: Alexander Heinl/dpa-tmn/dpa-bilder)

Wer die vollen Möglichkeiten der elektronischen Patientenakte nutzen will, braucht die dazugehörige App. Doch mit dem Download ist es längst nicht getan. Ein Überblick.

Ein digitaler Ordner, in dem alle wichtigen Gesundheitsdokumente gesammelt sind: Das ist die Grundidee der elektronischen Patientenakte (ePA). Mit dem 29. April ist sie nun bundesweit veröffentlicht. Doch bei vielen Menschen gibt es Unsicherheiten, wie man die elektronische Patientenakte richtig nutzen kann.

„Wer die vollen Möglichkeiten nutzen will, braucht die ePA-App seiner Krankenkasse“, sagt Gesundheitsexpertin Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dann kann man nicht nur sehen, was genau in der Akte liegt, sondern auch Zugriffsrechte für Arztpraxen und Apotheken anpassen und selbst ältere Dokumente hochladen. Wie Sie die ePA-App richtig einrichten, erfahren Sie hier.

Jede Krankenkasse hat ihre eigene ePA-App. Wie die Anwendung genau heißt, kann man über eine Liste der Gematik herausfinden, der nationalen Agentur für digitale Medizin.

Gut zu wissen: Die einzelnen ePA-Apps stellen unterschiedliche Anforderungen an das Betriebssystem des Smartphones. Ein Beispiel: Während der einen ePA-App iOS 15 ausreicht, braucht die andere iOS 17. Auf Android laufen die Anwendungen in aller Regel ab Version 10.

Hat man die App heruntergeladen, ist es aber längst noch nicht getan – nun muss sie eingerichtet werden. Dafür braucht es:

Liegt die PIN vor, kann man die ePA-App einrichten. Je nach Krankenkasse kann sich der Ablauf leicht unterscheiden.

Übrigens: Künftig soll es auch einen ePA-Client geben, mit dem man sich über Laptop oder PC Zugriff auf die eigene Akte verschaffen kann. Er ist für Sommer angekündigt.

Dass es diesen Weg geben soll, findet Sabine Wolter wichtig: „Uns wird immer wieder zugetragen, dass Ältere, die nicht so firm sind mit dem Smartphone, durchaus im Beruf aber am PC gearbeitet haben, auf diese Desktop-Anwendung warten.“

Ganz ohne App oder Client lässt sich die ePA nur passiv nutzen. Laut der Verbraucherzentrale NRW heißt das: Man kann keine Daten einsehen, hochladen und verwalten. Wer etwa die Zugriffsrechte für Arztpraxen anpassen möchte, muss das über die zuständige Ombudsstelle seiner Krankenkasse tun. Allerdings können Versicherte auch eine Vertrauensperson als Vertretung benennen, die auf ihrem Endgerät die ePA-App einrichten kann.

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