Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern

So klappt jetzt noch die Briefwahl


Aktualisiert am 17.09.2026 – 18:28 UhrLesedauer: 1 Min.

Wahlbrief wird in einen Briefkasten geworfen (Symbolbild). (Quelle: IMAGO/MICHAEL BIHLMAYER/imago)

Am Sonntag findet in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahl statt. Wählerinnen und Wähler können ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben.

Inhaltsverzeichnis

  • Fristen für Briefwahl in Mecklenburg-Vorpommern 2026
  • Briefwahl vor Ort möglich

Am Sonntag, dem 20. September, wird in Mecklenburg-Vorpommern der neue Landtag gewählt. Wer am Wahltag verhindert ist, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben.

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Voraussetzung ist, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragt wurden. Der Antrag auf Briefwahl muss spätestens am Freitag, dem 18. September 2026, bis 12 Uhr bei der zuständigen Gemeinde eingehen. In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, kann ein Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde beantragt werden.

Die Wahlunterlagen bestehen aus:

  • Wahlschein
  • Stimmzettel
  • Stimmzettelumschlag
  • Wahlbriefumschlag
  • Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl

Der Stimmzettel wird zu Hause wie im Wahllokal ausgefüllt. Anschließend kommt er in den weißen Stimmzettelumschlag. Der Wahlschein kommt unterschrieben gemeinsam mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag.

Fristen für Briefwahl in Mecklenburg-Vorpommern 2026

Die Wahlbriefe mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde eingegangen sein.

Briefwahl vor Ort möglich

In einigen Gemeinden ist es möglich, das zuständige Briefwahlbüro persönlich aufzusuchen, um den Wahlschein zu beantragen. Wer möchte, kann auch direkt vor Ort wählen. Wählerinnen und Wähler sollten sich jedoch vorab darüber informieren, ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

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