Wahl in Mecklenburg-Vorpommern 2026

Diese Regeln gelten im Wahllokal – und das ist verboten


17.09.2026 – 16:15 UhrLesedauer: 4 Min.

Wahl in Mecklenburg-Vorpommern (Symbolbild): Am Sonntag wird gewählt. (Quelle: IlluPics)

In Mecklenburg-Vorpommern wird am 20. September 2026 ein neuer Landtag gewählt. Alle wichtigen Hinweise zur Stimmabgabe im Wahllokal sowie zu den Regeln an der Wahlurne finden Sie hier.

Mit der Landtagswahl 2026 erweitert sich der Kreis der Wahlberechtigten in Mecklenburg-Vorpommern: Zum ersten Mal können auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Entscheidend ist neben der deutschen Staatsangehörigkeit unter anderem, dass Wahlberechtigte seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten.

Öffnungszeiten: Wie lange sind die Wahllokale bei der Landtagswahl MV geöffnet?

Die Wahllokale in Mecklenburg-Vorpommern sind am Sonntag, 20. September 2026, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum können Wahlberechtigte ihre Stimme im zuständigen Wahllokal abgeben.

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Wer rechtzeitig vor 18 Uhr im Wahllokal erscheint oder bereits wartet, darf in der Regel noch wählen. Nach der Schließung der Wahllokale beginnt die Auszählung der Stimmen. Wer erst danach kommt, wird nicht mehr zur Stimmabgabe zugelassen.

Wahllokal in Mecklenburg-Vorpommern finden: Wo wird gewählt?

Die Adresse des zuständigen Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigung. Dort sind auch der Wahlbezirk und der konkrete Wahlraum angegeben. In vielen Fällen enthält das Schreiben zudem einen Hinweis darauf, ob das Wahllokal barrierefrei zugänglich ist.

Wer die Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, kann sich an die zuständige Gemeindewahlbehörde wenden. Sie gibt Auskunft darüber, welchem Wahlbezirk die eigene Wohnanschrift zugeordnet ist und wo die Stimmabgabe am Wahltag möglich ist.

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Grundsätzlich wählen Bürgerinnen und Bürger in dem Wahllokal, das ihnen laut Wählerverzeichnis zugewiesen wurde. Wer einen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben. Dieses muss allerdings innerhalb des Wahlkreises liegen, für den der Wahlschein ausgestellt wurde.

Landtagswahl MV 2026: Was Bürger ins Wahllokal mitbringen müssen

Für die Stimmabgabe sollten Wählerinnen und Wähler die Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument mitbringen. Als Nachweis kommen etwa Personalausweis, Reisepass oder Führerschein infrage. Die Wahlbenachrichtigung erleichtert den Ablauf im Wahllokal, ist aber nicht zwingend erforderlich. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist und seine Identität nachweisen kann, darf grundsätzlich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen.

Kann die Identität nicht festgestellt werden, kann der Wahlvorstand die Stimmabgabe verweigern. Für eine andere Person zu wählen, ist nicht zulässig. Das Wahlrecht muss persönlich ausgeübt werden; Unterstützung ist nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich, etwa wenn jemand wegen einer Behinderung oder fehlender Lesefähigkeit Hilfe bei der Stimmabgabe benötigt.

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