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Gesundheit

So gefährlich können Insekten in Lebensmitteln werden

wochentlich.deBy wochentlich.de2 September 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Nach EU-Entscheidung

So gefährlich können Insekten in Lebensmitteln werden


Aktualisiert am 02.09.2026 – 07:30 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Krabbeltiere: Das Pulver aus ihnen darf jetzt verstärkt in unseren Lebensmitteln eingesetzt werden. (Quelle: IMAGO/Neva Zganec/PIXSELL)

Immer mehr Insekten sind jetzt für die Verarbeitung in unseren Lebensmitteln zugelassen. Ist das im schlimmsten Fall nur eklig oder gibt es auch Gefahren?

Die Europäische Kommission hat im Jahr 2023 weitere Proteinquellen aus Insekten in unseren Nahrungsmitteln zugelassen. Im Kern geht es um:

  • die Hausgrille: Zu Pulver verarbeitet darf das Insekt künftig in diversen Lebensmitteln verarbeitet werden, etwa in Back- und Teigwaren, bierähnlichen Getränken oder auch Schokoladenerzeugnissen. Die offizielle Bezeichnung der Zutat, die auf Produkten angegeben werden muss, lautet: „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“.
  • den Getreideschimmelkäfer: Die Larven des Getreideschimmelkäfers dürfen in getrockneter, gefrorener, pulverisierter und pastenartiger Form ebenfalls in Back- und Teigwaren, Zerealien und Snacks (außer Chips) verwendet werden. Die offizielle Bezeichnung lautet entweder „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“. Mehr dazu lesen Sie hier.

Zu den Produkten, in denen Insektenpulver in Zukunft eingesetzt wird, zählen unter anderem: Schokolade, Pizza, Nudeln, Brötchen und auch Fleisch sowie Fleischersatzprodukte.

Klar ist: Insekten sind eine hochwertige Proteinquelle, sie liefern viel Eiweiß. Und angesichts des auch durch Massentierhaltung getriebenen Klimawandels ist es sicher vernünftig, den Einsatz anderer Eiweißquellen als Fleisch voranzutreiben.

Die Gefahren dahinter

Doch ganz so unproblematisch sind die neuen Stoffe in unseren Lebensmitteln nicht. Bereits seit 2018 sind bestimmte Insekten in unseren Nahrungsmitteln zugelassen. Experten warnen jedoch vor einem hohen Allergiepotenzial. Denn es drohen allergische Reaktionen oder Kreuzallergien.

Vor allem Menschen, die allergisch auf Schalen- und/oder Krustentiere (wie Garnelen oder Krebse) reagieren, sollten vorsichtig sein. Aber auch eine Allergie gegen Hausstaubmilben kann beim Verzehr der mit Insektenpulver angereicherten Lebensmittel gefährlich werden.

Der Fachbegriff dafür ist „Kreuzreaktion“: Ein Eiweiß, das in Insekten vorkommt, ähnelt dem, das auch in anderen Organismen zu finden ist – und kann damit bei Allergikern ähnlich (schlimme) Symptome auslösen, bis hin zu einem anaphylaktischen Schock.

Gut zu wissen

Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten.

Wer nach dem Verzehr der neuen, mit Insektenpulver zugesetzten Produkte die folgenden Symptome bei sich bemerkt, hat womöglich eine allergische Reaktion:

  • Juckreiz am Körper
  • Schwellung im Mundbereich
  • Schwellungen/Rötungen am Auge
  • Husten
  • Übelkeit
  • Bauchschmerzen

Eine besondere Gefahr bei lose verkaufter – also meist nicht eindeutig gekennzeichneter – Ware wie Brot und Brötchen sieht die Verbraucherzentrale nicht. Sabine Holzäpfel, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, sagt: „Wir gehen eher davon aus, dass Bäcker, die Insekten oder Insektenpulver in ihren Backwaren verwenden, dies als besonderes Verkaufsmerkmal hervorheben.“ Aber, so Holzäpfel weiter: „Unsere Erfahrung bislang zeigt, dass Lebensmittel mit Insekten aber immer noch teure Nischenprodukte sind und Hersteller prominent mit dem Einsatz der Insekten werben.“

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