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So erhalten Kunden ihr Geld zurück

wochentlich.deBy wochentlich.de2 Oktober 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Nach BGH-Urteil

Amazon Prime: Was Kunden jetzt wissen sollten


Aktualisiert am 02.10.2026 – 13:27 UhrLesedauer: 2 Min.

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Amazon Prime: Der Versandhändler hat nach einem Gerichtsurteil seine Mitgliedsgebühren gesenkt. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-bilder)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Über 20 Euro weniger im Jahr: Für Amazon-Kunden bedeutet das Ergebnis eines Rechtsstreits bares Geld. Welche Folgen die Karlsruher Entscheidung hat und was auch Nutzer anderer Streaming-Anbieter wissen sollten.

Wer schon seit mehr als vier Jahren Prime-Kunde beim Onlinehändler Amazon ist, zahlt vorerst weniger. Das Unternehmen mit Deutschland-Sitz in München hat einen Rechtsstreit um Preiserhöhungen auch in dritter Instanz – am Bundesgerichtshof (BGH) – verloren.

Amazon kündigte umgehend Konsequenzen an, nachdem das Urteil aus Karlsruhe bekannt geworden war. In einer E-Mail hat der Versandhändler seine Mitglieder über die Anpassung der Abogebühren informiert. „Die Änderung erfolgt automatisch“, heißt es darin. Die Senkung der Gebühren trete ab der nächsten Zahlung in Kraft.

Und für Betroffene ist das noch nicht alles: In einem anderen Verfahren geht es darum, Geld zurückzubekommen.

Worum geht es?

Vor vier Jahren hat Amazon den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland erhöht, ohne die Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. Davon betroffen waren laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Millionen Kundinnen und Kunden. Aus Sicht der Verbraucherschützer war die Erhöhung rechtswidrig, sie zogen vor Gericht.

Prime-Kunden zahlten seit September 2022 bei jährlicher Abrechnung 89,90 statt 69 Euro, bei monatlicher Zahlung 8,99 statt 7,99 Euro. Der Dienst bietet unter anderem schnellen und kostenlosen Versand sowie Video- und Musikstreaming. Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten.

Was hat der BGH entschieden?

Die obersten Zivilrichter in Deutschland haben die beanstandeten Regelungen zu Preisanpassungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt. Ihnen sei nicht hinreichend deutlich zu entnehmen, welche Rechte dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung durch Amazon zustehen, entschied der dritte Zivilsenat in Karlsruhe. Kunden seien durch die Intransparenz unangemessen benachteiligt.

Was bedeutet das Urteil für Prime-Kunden?

Für Altkunden gelten damit wieder bis auf Weiteres die alten Preise. „Wir sind mit dem Urteil zur Umsetzung unserer Preisänderung nicht einverstanden, werden aber den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anpassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht“, teilte eine Amazon-Sprecherin mit. Betroffene Kunden sollen vor dem nächsten Zahlungstermin zum aktuellen Stand informiert werden.

Was ist mit bereits gezahlten Gebühren?

Verbraucher können Geld entweder individuell zurückfordern. Dabei sind Verjährungsfristen zu berücksichtigen. Nach Angaben von Iwona Husemann, Rechtsreferentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale, können Betroffene die vergangenen drei Jahre geltend machen.

Oder sie schließen sich einer Sammelklage an, welche die Verbraucherzentrale NRW schon unabhängig vom Ausgang am BGH im Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm erhoben hat. Diese geht laut Husemann zurück bis zur Preiserhöhung. Wie hoch der individuelle Anspruch ausfällt, hängt laut den Verbraucherschützern unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt und welches Prime-Modell genutzt wurde.

Welche Rolle spielt das Urteil über den konkreten Fall hinaus?

Eine höchstrichterliche Klärung durch den BGH zur Wirksamkeit einseitiger Preisanpassungsklauseln bei Streamingdiensten und anderen Dauerschuldverhältnissen habe Signalwirkung über den Amazon-Fall hinaus, erklärte Daniela Holzinger vom Verbraucherschutzverein (VSV). Dieser hat auch Verfahren wegen Preiserhöhungen bei Netflix, Apple TV und Wow eingeleitet.

Dass der BGH die Linie des Düsseldorfer Oberlandesgerichts bestätigt hat, stärkt die Erfolgsaussichten der Rückforderungsansprüche. Allerdings muss man sich die konkreten Klauseln im Einzelfall genau anschauen.

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