Freispruch von Schumacher-Freund
Dann verlässt die Pflegerin den Saal unter Tränen
Aktualisiert am 05.06.2026 – 18:08 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Rennfahrer stand in der Schweiz wegen Vergewaltigung vor Gericht – der Vorfall soll sich auf dem Schumacher-Anwesen ereignet haben. Das Urteil fällt anders aus als gefordert.
Ein Gericht im schweizerischen Gland hat den australischen Ex-Rennfahrer Joey M. vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der 30-Jährige soll im November 2019 eine Pflegerin auf dem Anwesen der Familie Schumacher am Genfer See vergewaltigt haben – wie mehrere Medien berichten, sah das Gericht die Tat als nicht erwiesen an.
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert und stützte sich auf Artikel 190 Absatz 2 des Schweizer Strafgesetzbuches, der Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vorsieht.
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Eine Besonderheit des Schweizer Justizsystems: Das Strafgericht entscheidet zugleich über zivilrechtliche Ansprüche. Das Gericht sprach der Pflegerin wegen moralischen Schadens eine Genugtuung von 30.000 Schweizer Franken zu, die sie in einem weiteren Zivilverfahren einfordern kann.
Das mutmaßliche Opfer Najia B. arbeitete zum Tatzeitpunkt bereits seit Jahren im engsten Betreuungsteam von Ex-Formel-1-Fahrer Michael Schumacher. Joey M. war damals als Gast auf dem Anwesen untergebracht. M. galt als großes Fahrertalent – die Schumachers hatten ihm erlaubt, von dort aus seine europäische Rennsaison zu bestreiten.
Vorwurf: M. soll das mutmaßliche Opfer bewusst betrunken gemacht haben
„Bild“ schreibt unter Berufung auf die Anklageschrift, dass Najia B. an jenem Tag ihre sechste Schicht in Folge absolviert habe. Gegen 22 Uhr übergab sie demnach an den Nachtdienst und traf sich anschließend im Billardraum mit Joey M. und einem Physiotherapeuten.

Laut Anklage brachten die beiden Männer die stark alkoholisierte Frau kurz nach Mitternacht in ihr Zimmer. Als B. bewusstlos gewesen sei, habe M. sie ausgezogen und vergewaltigt. Das Gericht sieht diesen Sachverhalt als nicht erwiesen an. Die Beweislage sei zu dünn.
Die Familie Schumacher war an dem Verfahren nicht direkt beteiligt, ihr Name war dennoch allgegenwärtig. Große Teile der Anklageschrift waren geschwärzt, um die Privatsphäre der Familie zu schützen. Welche Familienmitglieder sich zum Tatzeitpunkt auf dem Gelände befanden, blieb unbeantwortet.
Laut Medienberichten verließ B. den Gerichtssaal nach der Urteilsverkündung unter Tränen.
