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You are at:Home»Panorama»Schiffsreisender weckt Eisbären mit Nebelhorn: Strafe
Panorama

Schiffsreisender weckt Eisbären mit Nebelhorn: Strafe

wochentlich.deBy wochentlich.de16 August 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Bei Spitzbergen

Eisbären geweckt: Schiffsreisender muss Strafe zahlen


16.08.2026 – 02:40 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ein Eisbär bei Spitzbergen: Ein Tourist belästigte ein Tier – und wurde belangt. (Symbolbild) (Quelle: IMAGO/imageBROKER/alimdi / Arterra / S/imago)

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In Norwegen ist ein Reisender mit einer Strafe belegt worden, weil er das Nebelhorn betätigt hat – und damit ein Tier störte.

Ein ungewöhnlicher Vorfall auf dem norwegischen Archipel Spitzbergen hat ein juristisches Nachspiel: Ein Tourist wurde mit einem Bußgeld von 50.000 norwegischen Kronen – umgerechnet rund 4.567 Euro – belegt, weil er mit dem Nebelhorn eines Schiffes einen schlafenden Eisbären geweckt hatte. Das bestätigte der Gouverneur des Territoriums am Donnerstag.

  • Spitzbergen: Eisbär wegen Gefahr für Reisegruppe erschossen
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Der Vorfall ereignete sich Anfang August, als ein Schiff durch einen Fjord im Nordwesten Spitzbergens fuhr. Gouverneur Lars Fause erklärte laut BBC in einer Stellungnahme, die Besatzung habe beim Vorbeifahren einen am Ufer schlafenden Eisbären entdeckt. „Eine Person an Bord betätigte daraufhin das Schiffsnebelhorn, weckte das Tier, das sich daraufhin an einen anderen Ort begab.“

Gesetz schützt Eisbären vor Störungen

Grundlage für die Strafe ist das Naturschutzrecht des Archipels: Auf Spitzbergen ist es ausdrücklich verboten, Eisbären „unnötig zu stören, anzulocken oder zu verfolgen“. Der Eisbär steht dort seit 1972 unter Schutz. Das Svalbard-Umweltgesetz schreibt zudem vor, dass jeglicher Verkehr im Archipel so zu erfolgen hat, dass die heimische Tierwelt – darunter Eisbären, Robben, Wale, Rentiere und Polarfüchse – nicht unnötig beeinträchtigt wird. Bei der letzten wissenschaftlichen Zählung im Jahr 2015 wurden auf dem Archipel rund 250 Eisbären erfasst.

Es ist nicht das erste Mal, dass Besucher Spitzbergens für die Störung von Wildtieren zur Kasse gebeten werden. Im Jahr 2024 wurde ein Tourist mit 11.500 Kronen – etwa 1.000 Euro – bestraft, weil er einem Walross zu nahe gekommen war.

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