Darum geht es in der Anklage

Scheuer, der im April 2024 sein Bundestagsmandat niedergelegt hat, sowie Schulz sollen laut Anklage bei ihrer Befragung im Untersuchungsausschuss bewusste Falschaussagen gemacht haben. Auf Fragen Abgeordneter, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können“, so die Staatsanwaltschaft.

Manager der eigentlich vorgesehenen Betreiberfirmen hatten im Untersuchungsausschuss von diesem Angebot an Scheuer berichtet – sie hätten ihm dieses Ende November 2018 bei einem gemeinsamen Frühstück mit Scheuer im Ministerium gemacht. Scheuer habe das Angebot abgelehnt.

Der Untersuchungsausschuss tagte zum Teil bis spät in die Nacht. (Archivbild) (Quelle: Michael Kappeler/dpa/dpa-bilder)

Scheuer dagegen hatte Anfang Oktober 2020 vor dem Ausschuss ausgesagt, ein solches Angebot der Betreiber habe es nach seiner Erinnerung nicht gegeben. Dies deckte sich mit Aussagen von Schulz.

Dem Ausschussbericht zufolge ging es laut Scheuer bei dem Treffen mit den Managern um einen „allgemeinen politischen Gedankenaustausch“, bei dem die Bedeutung der geplanten Pkw-Maut für den Bund bekräftigt werden sollte. Damit stand Aussage gegen Aussage.

So kam es zu den Ermittlungen

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte Anfang Mai 2022 bekanntgegeben, dass sie im April wegen des Verdachts einer Falschaussage im Untersuchungsausschuss ein Ermittlungsverfahren gegen Scheuer sowie Schulz eingeleitet hat. Grundlage waren nach Angaben der Behörde mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen. Im vergangenen August klagte die Staatsanwaltschaft Scheuer und Schulz an.

Maut-Debakel kostet Steuerzahler viel Geld

Der deutsche Staat musste infolge des Maut-Debakels 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen, dies hatte eine Verständigung nach einem ersten Schiedsverfahren mit den eigentlich vorgesehenen Betreibern ergeben.

Die vorgesehenen Betreiber hatten Schadenersatz gefordert, nachdem der Bund die Verträge kurz nach dem Urteil gekündigt hatte. Scheuer hatte Forderungen der Firmen zurückgewiesen, es folgte ein Schiedsverfahren. Nach einem weiteren Schiedsverfahren zahlte der Bund zusätzlich einen Schadenersatz von rund 27 Millionen Euro.

Bund verzichtete auf Klage gegen Scheuer

Ende 2023 gab das Bundesverkehrsministerium bekannt, auf eine Klage gegen den früheren Ressortchef Scheuer wegen der millionenschweren Folgekosten der gescheiterten Pkw-Maut zu verzichten. Zuvor hatte ein Gutachten von juristischen Schritten wegen Haftungsansprüchen abgeraten – im Kern wegen zu geringer Erfolgsaussichten. Der damalige Minister Volker Wissing (FDP) hatte die Analyse in Auftrag gegeben, um mögliche Forderungen gegen seinen Amtsvorgänger abzuklären.

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