Wann die Hausratversicherung zahlt
Diebe greifen bei E-Bikes zu
12.05.2026 – 13:53 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Zahl der Fahrraddiebstähle in Deutschland ist weiter rückläufig, gleichzeitig melden die Versicherer Rekordschäden. Was Fahrradbesitzer jetzt wissen sollten.
Jede Stunde werden in Deutschland rund 13 Fahrräder gestohlen. Insgesamt entwendeten Diebe somit im vergangenen Jahr rund 115.000 Drahtesel. Das geht aus Zahlen des Versichererverbands GDV hervor – diese beziehen sich allerdings nur auf versicherte Fahrräder. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik lag die Zahl der gestohlenen Fahrräder mit rund 214.000 ungleich höher.
Dennoch zeigt sich ein erfreulicher Trend. Die Zahl der Diebstähle versicherter Fahrräder ist weiter rückläufig. So gingen die Diebstähle versicherter Fahrräder gegenüber 2024 um rund 20.000 Stück zurück. Im Vergleich zu 2005 (260.000) hat sich die Häufigkeit der Diebstähle sogar mehr als halbiert.
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Schäden bleiben auf Rekordniveau
Trotz zurückgehnder Diebstähle zahlten die Hausratversicherer mit rund 150 Millionen Euro jedoch so viel wie im Vorjahr. „Der durchschnittliche Schaden nach einem Fahrraddiebstahl liegt inzwischen bei 1.270 Euro und damit so hoch wie nie. Vor allem hochwertige Fahrräder und E-Bikes treiben die Kosten nach oben“, erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Da die Preise für hochwertige E-Bikes oft in den Tausenden liegen, empfehle es sich für Fahrradbesitzer, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen, so Asmussen.
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Zwar sind Fahrräder häufig über die Hausratversicherung mitversichert – allerdings unterscheiden sich die Leistungen je nach Vertrag deutlich. So leisten einige Versicherer keinen Ersatz, wenn das Fahrrad außerhalb verschlossener Räume gestohlen wird. Vor allem ältere Verträge enthalten zudem häufig eine sogenannte Nachtzeitklausel. Diese beschränkt den Versicherungsschutz nur auf die Zeit zwischen 6 und 22 Uhr. Wird das Fahrrad in der Nacht gestohlen, greift die Versicherung hingegen nicht.
Hausratversicherung zahlt nicht immer
In der Hausratversicherung ist die Entschädigung für ein gestohlenes Rad in der Regel zudem gedeckelt. Sie orientiert sich prozentual an der vereinbarten Versicherungssumme. Häufig ist Fahrraddiebstahl nur bis zu einem Prozent der gesamten Versicherungssumme abgedeckt. Beträgt diese etwa 65.000 Euro, leistet die Hausratversicherung in diesem Fall für das gestohlene Rad maximal 650 Euro. Allerdings lässt sich die Fahrradklausel anpassen. Alternativ können die Besitzer besonders teurer Räder über den Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung nachdenken. Über diese sind auch weitere Risiken, wie der Verschleiß des Akkus, abgedeckt.
Um sich vor Fahrraddiebstahl zu schützen, geben die Versicherer mehrere Sicherheitstipps:
- Hochwertige Bügel- oder Kettenschlösser verwenden
- Fahrräder möglichst immer an festen Gegenständen anschließen
- Fahrräder an gut sichtbaren und beleuchteten Orten abstellen
- Rahmennummer, Kaufbelege und Fotos des Fahrrads aufbewahren
