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Finanzen

Paket-Zusteller bietet einen neuen Service für Kunden an

wochentlich.deBy wochentlich.de6 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Zusteller besser ausgestattet

Neue Regeln bei DHL: Das ändert sich im Juli

Aktualisiert am 06.07.2026 – 14:01 UhrLesedauer: 1 Min.

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Neue Zollgebühren ab Juli 2026: Für Waren unter 150 Euro aus dem Nicht-EU-Ausland wird ab sofort eine pauschale Gebühr von drei Euro pro Warenkategorie fällig. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)

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Ab Juli 2026 wird für Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland bis 150 Euro Warenwert eine pauschale Zollgebühr fällig. DHL erleichtert seinen Empfängern schrittweise die Zahlung.

Bestellte Waren aus dem Nicht-EU-Ausland sind für Konsumentinnen und Konsumenten seit dem 1. Juli 2026 teurer geworden. Denn seitdem fällt auch für Waren mit einem Wert von weniger als 150 Euro – anders als seither – eine pauschale Zollgebühr an. Drei Euro sind dann je Warenkategorie einer Sendung zu entrichten. Hinzu kommt, wie bislang auch, die Einfuhrumsatzsteuer.

Ein Beispiel des Zolls: Stecken in einer Sendung vier Paar Socken, macht das einmalig drei Euro. Enthält die Sendung aber vier Paar Socken, ein Plüschtier und ein Mobiltelefon-Ladekabel, macht das neun Euro.

Um die praktische Zollabwicklung kümmert sich der Generalzolldirektion zufolge in der Regel der Transportdienstleister. Er streckt die anfallenden Einfuhrabgaben vor und holt sie sich bei der Zustellung vom Empfänger wieder.

DHL stattet Zusteller mit Kartenterminals aus

Bei den meisten Transportdienstleistern können die Schulden entweder direkt bei der Zustellerin oder dem Zusteller in bar oder vorab online beglichen werden. Anbieter DHL stattet seine Zusteller zudem nach eigenen Angaben nach und nach mit Geräten zur bargeldlosen Bezahlung aus. Ab Ende Juli sollen Zoll- und Nachentgelte so flächendeckend unbar beglichen werden können. Schon jetzt sei der Service in einigen Regionen verfügbar.

Akzeptiert werden den DHL-Angaben zufolge Girocards, Kreditkarten sowie auch mobile Bezahlverfahren per Smartphone oder Smartwatch. Nur die Bezahlung des Nachnahme-Services ermöglicht der Transportdienstleister aus Sicherheitsgründen unbar lediglich per Girocard. Die Möglichkeit zur Barzahlung besteht über alle DHL-Services hinweg auch weiterhin.

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