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Finanzen

Antrag auf Frührente jetzt noch stellen?

wochentlich.deBy wochentlich.de3 September 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Reformpläne der Koalition

Der Trick für die Rente mit 63 funktioniert nicht


03.09.2026 – 11:54 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Rente bekommt man nur mit einem Antrag: Sollten ihn Frührentner jetzt schon stellen? (Quelle: PeopleImages/getty-images-bilder)

Angesichts der bevorstehenden Reformen der Rente fragen sich viele Menschen, ob sie ihren Rentenantrag vorzeitig stellen sollten. Das bringt aber nichts.

Die Bundesregierung beabsichtigt, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Diese im Volksmund als „Rente mit 63“ bekannte Form der Rente soll durch eine „Schutzrente“ ersetzt werden und künftig nur noch für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen gelten. Wer nach der Reform in Frührente gehen möchte, kann dies in der Regel nur noch mit Abschlägen und frühestens mit dem 64. Lebensjahr tun.

Unklar ist noch immer, ab welchem Jahrgang die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente gelten wird; die Bundesregierung hat lediglich versprochen, dass es Übergangsregelungen geben würde. Im Gespräch waren bisher Übergangszeiten zwischen drei und fünf Jahren.

Antrag für Rente mit 63 jetzt schon stellen?

Wer damit gerechnet hat, in den nächsten Jahren die Rente mit 63 zu nutzen, muss sich deshalb auf eine mögliche Änderung einstellen. Einige fragen sich auch, ob sie ihren Antrag für eine Frührente jetzt schon stellen können, um noch Anspruch auf diese Rentenart zu gewährleisten. Das funktioniert aber nicht.

Grundsätzlich gilt für alle Renten: Automatisch ausgezahlt werden sie nicht, angehende Rentner und Rentnerinnen müssen zuvor einen Antrag stellen. Das geht ganz bequem auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Diese empfiehlt prinzipiell, den Antrag rund drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu stellen. Man kann den Rentenantrag aber auch früher stellen, manche Berater empfehlen die Antragstellung sechs Monate im Voraus. Es kann aber sein, dass die DRV den Antrag ablehnt, wenn er länger als 12 Monate im Voraus gestellt wurde.

Ohnehin gibt es keinen Vorteil, wenn man den Rentenantrag sechs, neun oder gar 12 Monate im Vorfeld stellt. „Maßgeblich für die Rente ist immer das Recht, das zum Rentenbeginn, nicht welches zum Zeitpunkt der Antragstellung gilt“, erklärt eine DRV-Sprecherin. Selbst ein jetzt ausgestellter Rentenbescheid sichere darum keine Ansprüche nach derzeitigem Recht.

Anspruch auf Frührente kann nicht gewährleistet werden

Sollte es also so kommen, dass schon in den nächsten zwei Jahren die abschlagsfreie Frührente ad acta gelegt wird, dann können Sie sich keine Ansprüche gewährleisten, indem Sie jetzt schon den Antrag stellen.

Dieses Szenario ist ohnehin unwahrscheinlich. Die Rentenkommission der Bundesregierung hatte in ihrem Abschlussbericht explizit darauf verwiesen, dass die rentennahen Jahrgänge zu schützen sind. In der Vergangenheit hatte das Bundesverfassungsgericht einen Übergangszeitraum von fünf Jahren genannt. Mutmaßlich können also diejenigen, die in den nächsten fünf Jahren die Frührente nutzen wollten, das auch noch tun.

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