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Oliver Pocher zeigt sich im Zeugenstand respektlos

wochentlich.deBy wochentlich.de15 März 2024Keine Kommentare4 Mins Read
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Oliver Pocher zeigt sich im Zeugenstand respektlos
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Ein Rapper soll Pocher am Rande eines Boxkampfs in Dortmund ins Gesicht geschlagen haben. Am Freitagmorgen beginnt der Strafprozess nach mehreren Verschiebungen – mit Pocher als Zeuge und Nebenkläger.

Zwei Jahre nach einer Attacke auf Comedian Oliver Pocher am Rande eines Boxkampfs in Dortmund beginnt an diesem Freitag ein Strafprozess gegen den Rapper Fat Comedy. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Dortmund war mehrfach verschoben worden. Pocher ist laut Gerichtssprecher Nebenkläger und als Zeuge geladen. Dem Rapper wird vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen.

Er soll Pocher im März 2022 bei einem Boxkampf von Felix Sturm in der Westfalenhalle ins Gesicht geschlagen und damit bei dem Comedian unter anderem eine Ohrschädigung und Höreinschränkungen ausgelöst haben. Auf Videos ist zu sehen, wie der Angreifer ihm ohne Warnung ins Gesicht schlägt.

Pocher wird am Freitag als einziger Zeuge vernommen. Sollten sich in der Verhandlung keine neuen Ermittlungsansätze ergeben oder eine weitere Beweismittel-Erhebung als erforderlich angesehen werden, könne am Freitag ein Urteil fallen.

Angeklagter bereut Angriff auf Pocher

Sein Anwalt Burkhard Benecken aus Marl sagte der Deutschen Presse-Agentur, sein Mandant bereue den Angriff, habe bereits freiwillig 2.000 Euro Schmerzensgeld an Pocher gezahlt und sich in einem Anwaltsschreiben bei ihm entschuldigt. Entsprechend wolle sich der 25-Jährige auch am Freitag öffentlich im Gerichtssaal äußern. „Er distanziert sich von der Ohrfeige“ und sehe ein, dass er völlig falsch gehandelt habe. Den Angriff habe er nicht geplant. Sein Mandant sei in seiner Jugend wegen seiner damals enormen Körperfülle oft gemobbt worden – und er habe Pocher als jemanden gesehen, „der andere niedermacht“. So sei es zu der spontanen Tat gekommen.

Zu t-online sagte „Fat Comedy“: „Dass es wirklich so eine heftige Ohrfeige war, tut mir wahnsinnig leid“ und kommentierte die Social-Media-Aktivitäten von Oliver Pocher mit den Worten: „Jeder kann machen, was er will“.

Oliver Pocher selbst nutzte den Strafprozess am Freitag als Bühne, wie ein Reporter vor Ort berichtet. Im Gerichtssaal wird Pocher von Moderator Mola Adibis begleitet. Er war auch damals vor Ort, als der Angriff auf Pocher am Rande eines Boxkampfs erfolgte.

Während der Verlesung der Anklageschrift lächelte er durchweg und antwortete auf die Frage, wie es ihm gehe: „Ich würde mal sagen, es ist 5 vor12. Zeit für ein Knoppers.“ Sein Verhalten wirkte durchweg zynisch.

Im Zeugenstand sagte Pocher am Freitagvormittag in Dortmund: „Ich bin froh, dass ich nicht ohnmächtig wurde“. Er habe nach dem Angriff auf ihn Angst vor bleibenden Schäden gehabt. Bei diesen „Happy Slapping“ Aktionen könne auch etwas anderes passieren: „Greift er mich noch weiter an, hat er vielleicht noch ein Messer dabei“ so Pocher. Die körperlichen Beeinträchtigungen direkt nach der Attacke seien für ihn deutlich spürbar gewesen: „Man hat deutlich feststellen können, dass es einen Hörverlust gab“, so Oliver Pocher.

Gegenüber dem Verteidiger von Fat Comedy benahm sich Oliver Pocher äußerst respektlos. Mehrmals kommentierte er die Fragen des Rechtsanwalts. „Sie müssen meine Fragen nicht kommentieren“, rügte ihn der Anwalt. „Mach ich aber trotzdem“, antwortete Pocher und dutzte ihn durchweg. Die Richterin ermahnte ihn darauf, sachlich zu bleiben.

Auch berichtet Pocher von einem Angriff auf sein Haus nach dem Vorfall in der Westfalenhalle. Es sei mit Eiern beschmissen worden. Seine drei und vier Jahre alten Kinder hätten sich sehr über die Rühreier vor dem Haus gewundert. Auf Nachfrage der Richterin musste er allerdings gestehen, dass die Kinder von der Tat in der Nacht selbst nichts mitbekommen haben.

In einem Zivilprozess war der Rapper im Juli 2023 vom Landgericht Frankfurt zu 50.000 Euro Schmerzensgeld und Entschädigung verurteilt worden. Sein Düsseldorfer Anwalt hatte in dem Zivilverfahren Berufung eingelegt. Der Fall liegt Benecken zufolge beim Oberlandesgericht. Pocher hatte in seiner Zivilklage 10.000 Euro Schmerzensgeld und 90.000 Euro für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verlangt.

„Wir wollen die Strafsache nach Möglichkeit am Freitag abschließen“, schilderte Benecken. Bei einfacher Körperverletzung halte er eine Geldstrafe für realistisch, die sein Mandant auch akzeptieren werde, sofern es nicht zu einer „sehr ungewöhnlich hohen Strafe“ komme.

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