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Finanzen

Neues Heizungsgesetz: Umweltverband bereitet Klage vor

wochentlich.deBy wochentlich.de15 Mai 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Neues Heizungsgesetz: Umweltverband bereitet Klage vor
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GModG passiert Kabinett

Neues Heizungsgesetz: Verband bereitet Klage vor


15.05.2026 – 16:18 UhrLesedauer: 4 Min.

imago images 0856462162Vergrößern des Bildes

Pressestatement der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (r.), und der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz: Steht das neue Heizungsgesetz auf wackeligen Beinen? (Quelle: IMAGO/Andreas Gora/imago)

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Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wurde vom Kabinett beschlossen und soll noch vor der Sommerpause die Parlamente durchlaufen. Allerdings bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Das Gesetz soll das aktuell noch gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen, das als Heizungsgesetz bekannt wurde. Laut dem neuen Gesetz sollen wieder Öl- und Gasheizungen installiert werden können, allerdings unter Auflagen. Das Betriebsverbot für fossil betriebene Heizungen nach 2045 entfällt aber.

Schon wenige Tage nach Bekanntwerden des Entwurfs gibt es Kritik an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes. Miriam Vollmer, Rechtsanwältin für Verwaltungsrecht, die auf Klima- und Energiepolitik spezialisiert ist, schreibt in einem Blogeintrag auf der Webseite der Kanzlei Re-Rechtsanwälte, dass das neue Gesetz in weiten Teilen „zumindest erklärungsbedürftig“ sei und rechtlich „auf unsicherem Boden“ stehe. Zugleich bereitet sich der Umweltverband DUH auf eine Klage vor.

  • Gebäudemodernisierungsgesetz: Das steht im neuen Heizungsgesetz

Erreicht Deutschland die Klimaneutralität mit dem GModG?

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Gesetzes kommt deshalb auf, weil sich Deutschland im Klimaschutzgesetz verpflichtet hat, bis 2045 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Allerdings gibt es keine einzelnen Ziele für bestimmte Sektoren – wenn also der Verkehrssektor mehr schafft als die Industrie, ist das unerheblich, solange das übergeordnete Ziel erreicht wird. Sollten bis 2045 also noch ein paar fossile Heizungen laufen, dann ist das nicht weiter schlimm, solange diese Emissionen an anderer Stelle wieder kompensiert werden können.

Überdies gilt noch das EU-Recht, dem sich Deutschland ebenfalls verpflichtet hat. Dort heißt es unter anderem, dass die EU-Mitgliedsländer bis 2050 vollständig treibhausgasneutral sein und bis 2040 90 Prozent weniger Emissionen ausstoßen wollen als noch 1990.

Zuletzt stellen sich noch verfassungsrechtliche Fragen: 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht nämlich bestimmt, dass Bundesregierungen dazu verpflichtet sind, die Freiheit und Würde zukünftiger Generationen zu schützen – und das dies durch Emissionsminderungen und einen klaren Pfad zur Klimaneutralität erfüllt werden kann.

Die Frage lautet also: Setzt das GModG genügend Anreize, um sicherzustellen, dass bis 2045 wirklich nur noch ein paar fossile Heizungen in Betrieb sind? Oder werden jetzt durch das GModG im großen Stil neue Öl- und Gasheizungen gekauft, die auch 2045 noch laufen werden?

Öl- und Gasheizungen sind durch das GModG unwirtschaftlich

Miriam Vollmer erklärt, dass das der Knackpunkt für das Gesetz sein könnte. Denn ein Gericht kann ein Gesetz nicht nach Belieben so auslegen, dass es verfassungskonform und europarechtskonform ist. „Gerichte dürfen einem Gesetz keinen Inhalt geben, den sein Wortlaut erkennbar nicht mehr trägt“, so die Juristin.

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