Regel mit strengen Auflagen

Neue Erleichterung für Camper


Aktualisiert am 27.10.2026 – 10:55 UhrLesedauer: 2 Min.

Unterwegs mit dem Wohnmobil: Häufig sind Camper auf Gas für Kühlschrank und Heizung angewiesen. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Unai Huizi)

Ohne Gas läuft in den meisten Wohnmobilen und Caravans nichts. Nun dürfen die Flaschen offiziell an öffentlichen Tankstellen nachgetankt werden. Das ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer dürfen ihre fest eingebauten Gasflaschen ab sofort an öffentlichen Tankstellen in Deutschland mit Autogas befüllen. Darauf hat der Deutsche Verband Flüssiggas hingewiesen. Grundlage ist eine geänderte Technische Regel für Betriebssicherheit, die TRBS 3151, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 20. Oktober 2026 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht hat. Es gibt jedoch eine wichtige Voraussetzung: Die Flasche muss nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 fest eingebaut sein.

Bislang klaffte eine Lücke zwischen Einbau- und Betankungsvorschriften: Seit Juni 2026 regelt das DVGW-Arbeitsblatt G 607 den sicheren Einbau von Tankflaschen in Freizeitfahrzeugen. Eine entsprechende Regelung für das Befüllen an Tankstellen fehlte jedoch.

Das Arbeitsblatt G 607 schreibt vor, dass die Flasche mit einer versiegelten Verbindung im Flaschenkasten befestigt sein muss und sich gleichzeitig ohne Werkzeug entnehmen lässt, etwa über Sterngriffschrauben und eine Steckkupplung. Befüllt werden darf sie ausschließlich im fixierten Zustand und nur über einen Füllanschluss außen am Fahrzeug. Die Füllleitung darf dabei nicht durch den Wohnraum verlaufen. Zwischen Tankflasche und Außenanschluss ist eine Sicherheitskupplung Pflicht.

Das müssen Wohnmobil und Wohnwagen an Bord haben

Zwei technische Einrichtungen sind für den sicheren Betrieb vorgeschrieben: Ein automatischer Füllstopp begrenzt die Befüllung auf 80 Prozent des Fassungsvermögens, damit das Gas bei Wärme Raum zur Ausdehnung hat. Ein Sicherheitsventil lässt bei unerwartetem Druckanstieg Gas ab und schließt sich wieder, sobald der Druck sinkt.

Wer seine Tankflasche vor Juni 2026 einbauen lassen hat, sollte den Einbau vor dem Betanken auf Übereinstimmung mit der aktuellen G 607 prüfen lassen. Ohne Außenfüllanschluss und versiegelte Steckkupplung bleibt die Befüllung unzulässig. Entspricht der Einbau nicht den Anforderungen, muss er angepasst und anschließend von einem Sachkundigen abgenommen werden. Auch vorhandene Anlagen lassen sich laut Markus Lau vom DVFG umrüsten. Wichtig ist jedoch: Jede Änderung an der Gasanlage macht eine neue Gasprüfung erforderlich, die bisherige Prüfung erlischt mit dem Umbau.

Außerdem empfiehlt sich der Einbau eines Gasfilters: Autogas aus der Zapfsäule kann im Gegensatz zu Campinggas ölige Rückstände, sogenannte Paraffine, enthalten, die ohne Filter die feinen Düsen von Heizung oder Kühlschrank verstopfen können.

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