Streit wegen Buchhandlungspreis
Neue Akten setzen Weimer unter Druck
Aktualisiert am 02.10.2026 – 17:29 UhrLesedauer: 2 Min.
Drei Buchhandlungen wurden im März 2026 vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen. Neue Akten werfen nun Fragen zum Vorgehen von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer auf.
Der Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag, Sven Lehmann, fordert erneut Aufklärung von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zum Ausschluss dreier Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis. Jüngst bekannt gewordene Akten würfen erhebliche Fragen zu Weimers Darstellung auf, erklärte der Grünen-Politiker in Berlin. „Weimer muss jetzt endlich offenlegen, wer den Verfassungsschutz eingeschaltet hat und aus welchen Gründen.“
Weimer hatte die drei Buchläden wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der Liste der Geschäfte streichen lassen, die eine Jury für den Deutschen Buchhandlungspreis empfohlen hatte. Öffentlich wurde nie bekannt, was gegen die Läden vorliegt. Lehmann erinnerte an Weimers Darstellung, seine Fachbeamten hätten bei den drei Buchhandlungen grundsätzliche Zweifel an der Preiswürdigkeit gehabt.
Fachabteilung für Auszeichnung aller Buchhandlungen
Wie t-online bereits berichtet hat, zeigen Unterlagen, dass Weimers zuständige Fachabteilung ausdrücklich empfohlen habe, dem Votum der unabhängigen Jury zu folgen und alle vorgeschlagenen Buchhandlungen auszuzeichnen. In den Akten fänden sich zudem Hinweise auf eine politische Ausrichtung und auf die Buchsortimente zu linker Theorie, queerem Leben und Feminismus, erläuterte Lehmann. „Das wirft die zentrale Frage auf, wer tatsächlich entschieden hat, den Verfassungsschutz einzuschalten.“
Eine Sprecherin des Kulturstaatsministers erklärte, aus dem vorangegangenen Bericht von t-online ergebe sich kein Widerspruch zur bisherigen Darstellung des Hauses. Die Vorlage, auf die in dem Artikel Bezug genommen werde, enthalte die ursprünglichen Juryempfehlungen zum Buchhandlungspreis. „Erst im weiteren Verlauf des ministeriellen Entscheidungsprozesses ergaben sich aus öffentlich zugänglichen Quellen Hinweise, die zu einer Neubewertung des Sachverhalts und anschließend zur Anwendung des sogenannten Haber-Verfahrens in den betreffenden drei Fällen führten.“
Was ist das „Haber-Verfahren“?
Das Haber-Verfahren ermöglicht Ministerien seit 2017, beim Verfassungsschutz Erkenntnisse über Personen und Organisationen abzufragen – etwa vor der Vergabe staatlicher Fördermittel. Datenschützer und der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sehen die rechtliche Grundlage dafür kritisch.
Über Details zum Ablauf werde sich das Haus nicht äußern, erklärte die Sprecherin weiter. Der Kulturausschussvorsitzende Lehmann hat nun als Parlamentarier offiziell bei Weimers Behörde nachgefragt. Auch der Linken-Abgeordnete David Schliesing hatte neue Fragen zu dem Vorgang aufgeworfen.
