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Nach Verbot: Gericht erlaubt Demonstration in Frankfurt

wochentlich.deBy wochentlich.de23 Dezember 2023Keine Kommentare2 Mins Read
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Nach Verbot: Gericht erlaubt Demonstration in Frankfurt
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Das Verwaltungsgericht erlaubt die von der Stadt Frankfurt verbotene Demonstration am Samstag. Diese wurde von der Stadt verboten, weil sie potenziell antisemitisch sei.

Das Verwaltungsgericht hat die für Samstag geplante Kundgebung „Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!“ erlaubt, die die Stadt Frankfurt am Donnerstag als potenziell antisemitisch untersagt hatte. Die Verbotsverfügung sei „offensichtlich rechtswidrig“, so das Verwaltungsgericht. Ein Demo-Verbot könne demnach nur verhängt werden, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet sei. Dafür gebe es jedoch keine Anhaltspunkte. Stattdessen beziehe sich die Stadt „lediglich undifferenziert auf Erfahrungen der vorangegangenen Kundgebungen“.

Stadt Frankfurt hat die angemeldete Versammlung verboten

Die Versammlungsbehörde im Frankfurter Ordnungsamt hat eine für kommenden Samstag angemeldete Versammlung verboten. Der Demonstrationszug mit dem Titel „Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!“ sei laut einer Mitteilung der Stadt Frankfurt potenziell antisemitisch. Nach Angaben der Anmelderin der Versammlung wollten zwischen 15 und 20 Uhr rund 1.000 Menschen durch die Frankfurter Innenstadt ziehen.

Zwar seien Versammlungen grundsätzlich nicht genehmigungs-, sondern lediglich anmeldungspflichtig, doch nach Erkenntnissen der Versammlungsbehörde würden in Bezug auf die für Samstag angemeldete Demonstration „derart belastende Umstände“ vorliegen, die ein komplettes Verbot der Versammlung rechtfertigen würden. Das Ordnungsamt gehe von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Frankfurt bei der Durchführung der Versammlung aus.

1.600 haben an vergangener Pro-Palästina-Demo teilgenommen

Bei der angekündigten Veranstaltung würde die öffentliche Sicherheit nicht nur durch mögliche körperliche Straftaten der Demonstranten gegen unbeteiligte Dritte oder die eingesetzte Polizeikräfte bedroht werden. Man befürchte auch, dass es zu Straftaten durch Äußerungen in Wort und Bild kommen könnte. Zudem sei die Anmelderin der Versammlung in der Vergangenheit durch verschiedene antisemitische Äußerungen aufgefallen, so heißt es in einer Mitteilung der Stadt Frankfurt.

Ende November fand in Frankfurt bereits eine Pro-Palästina-Demo statt, die die Stadt ebenfalls verbieten wollte. Dieses Verbot hatte jedoch laut des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs keinen Bestand. Die Stadt habe keine hinreichend plausiblen Umstände dargelegt, die eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bei der Versammlung befürchten ließ. Rund 1.600 Menschen haben dann an der Kundgebung teilgenommen. Bei der Versammlung ist es laut Polizei zu fünf Straftaten gekommen.

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