Nach dem Überfall auf einen Juwelier in Hannover kündigt der geflüchtete Räuber seine Rückkehr aus dem Irak an. Über den Grund gibt es Spekulationen.
Überraschende Wende im Prozess um den Raubüberfall auf einen Juwelier in Hannover: Der flüchtige Räuber Alan T. will sich stellen. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Hannover t-online. Wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ aus dem Prozess berichtet, plant der 19-Jährige offenbar zeitnah seine Rückkehr aus dem Irak nach Deutschland.
Alan T. wird vorgeworfen, im Juli 2023 zusammen mit dem gleichaltrigen Norvin S., den Juwelier „Altintas“ in Hannover überfallen zu haben. Dabei soll er mutmaßlich mehrere Schüsse auf einen 39-jährigen Mitarbeiter abgefeuert haben, der bis heute unter den Folgen leidet. Während Norvin S. im September im Ausländeramt festgenommen werden konnte, gelang Alan T. rechtzeitig die Flucht ins Ausland.
Grund für die Rückkehr aus dem Irak unklar
Zum Grund für die geplante Rückkehr des mutmaßlichen Räubers gibt es nur Spekulationen. Sein Anwalt soll die unerwartete Wende über die Pläne seines Mandanten gegenüber der Staatsanwaltschaft am Dienstag, den 13. Februar, mitgeteilt haben, schreibt die „HAZ“. Nur einen Tag zuvor sagte eine Zeugin laut der Zeitung vor Gericht aus, ihr Ex-Partner und dessen Cousin hätten die beiden Jugendfreunde zur Tat angestiftet.
Der Ex-Partner soll Angehöriger eines kriminellen Roma-Clans sein, berichtet „Bild“. Die Aussicht auf Strafmilderung könnte also ein entscheidender Faktor für die Entscheidung von Alan T. gewesen sein. Beide Aussagen in der Hauptverhandlung bestätigte ein Gerichtssprecher t-online. „Ob sie inhaltlich zutreffend sind, wird – soweit dies für das Urteil relevant ist – von der Kammer zu entscheiden sein“, erklärte er weiter.
Währenddessen wird das Urteil gegen den Komplizen Norvin S., der bereits dreimal vorbestraft ist, am 19. Februar erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Einheitsjugendstrafe von sieben Jahren. Ein Sachverständiger und der Anwalt des 19-Jährigen plädieren für die Unterbringung samt Therapie im Maßregelvollzug.