Wer zahlt den Schaden?
Nach der Hackerattacke: Supermärkten droht nächste Hiobsbotschaft
05.11.2026 – 07:11 UhrLesedauer: 2 Min.
Tonnen an Lebensmittel mussten Supermärkte nach dem Angriff wegschmeißen, der Schaden geht in die Hunderttausende. Ob die Versicherung zahlt, hängt von einem Detail ab.
Hacker haben in den vergangenen Tagen in mindestens elf Ländern die Kühlanlagen in Hunderten Supermärkten manipuliert. Durch den Anstieg der Temperaturen auf bis zu 50 Grad wurden Tonnen von Lebensmitteln ungenießbar und mussten von den Supermarktbetreibern entsorgt werden.
Nun folgt die nächste Hiobsbotschaft. Denn ob die Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt, hängt stark vom jeweiligen Vertrag ab. Eine Auswertung des auf Cyberversicherungen spezialisierten Versicherungsmaklers CyberDirekt zeigt nun, dass eine Cyberversicherung selbst dann nicht immer für verdorbenes Kühlgut zahlt, wenn der Supermarktbetreiber über eine solche verfügt.
Verdorbene Ware nicht versichert
Von den 21 untersuchten Tarifen ersetzen 15 grundsätzlich keine verdorbene Ware. Von den verbleibenden sechs Tarifen zahlt nur ein einziger die volle Schadensumme. Bei den anderen fünf Tarifen gelten sogenannte Sublimits. Die Schadensumme, die der Versicherer übernimmt, ist in diesen Fällen gedeckelt – bei den untersuchten Tarifen auf 50.000, 100.000 bzw. 250.000 Euro.
Wie hoch der Schaden bei den betroffenen Supermärkten ausfällt, ist in vielen Fällen noch unklar. In anderen Fällen wird das Ausmaß der Schäden bereits deutlich. Marktleiter Daniel Breitling, dessen Edeka-Markt im niedersächsischen Lilienthal durch die Hackerattacke betroffen war, berichtete, einen ganzen Container voller Lebensmittel weggeworfen zu haben. Allein der Warenwert lag bei mindestens 64.000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Entsorgung sowie der Umsatzverlust.
Schäden von über 200.000 Euro
In anderen Fällen ist der Schaden noch höher. Ein Delhaize-Supermarkt aus dem belgischen Flandern bezifferte den entstandenen Schaden auf 100.000 Euro, französische Supermärkte berichten teils von Schäden über 200.000 Euro. Auch hier dürften die Schäden in den meisten Fällen nicht von den Versicherern übernommen werden.
Der Grund: Cyberversicherungen sind auf die Absicherung von Datenschutzverletzungen, Betriebsunterbrechungen, Erpressung und Haftpflichtrisiken ausgelegt. Verdorbene Ware gilt hingegen als Sachschaden, der in vielen Tarifen nicht oder nur begrenzt abgedeckt ist. Klassische Sachversicherungen schließen häufig Schäden durch Cyberangriffe aus. „Für Einzelhändler kann es daher zu kritischen Deckungslücken kommen“, schreibt CyberDirekt.
Täter noch unbekannt
Eine Schadenbegleichung durch die Versicherung könnte zudem erschwert werden, wenn sich herausstellt, dass staatliche Akteure hinter der Hackerattacke stecken. Kriegshandlungen sind vom Versicherungsschutz in der Regel ausgeschlossen – Angriffe durch staatsnahe Akteure werden von den Versicherern häufig als solche gewertet. Bislang ist allerdings unklar, wer für die Attacke verantwortlich ist.
In den vergangenen Tagen hatten Supermärkte in Belgien, Estland, Finnland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, Schweden und Deutschland Manipulationen an Kühl- und Gefriersystemen gemeldet. Wochen zuvor hatten Hacker bereits in Frankreich zugeschlagen. In Deutschland waren unter anderem Supermärkte der Ketten Rewe, Edeka und CAP betroffen. In Bayern wurde zudem eine Metzgerei Opfer der unbekannten Täter.