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Politik

Muslim Interaktiv: Innenministerium verbietet islamistische Vereinigung

wochentlich.deBy wochentlich.de5 November 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Muslim Interaktiv: Innenministerium verbietet islamistische Vereinigung
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Durchsuchungen in zahlreichen Objekten

Innenministerium verbietet Vereinigung „Muslim Interaktiv“

Aktualisiert am 05.11.2025 – 08:14 UhrLesedauer: 2 Min.

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Fahne von „Muslim Interaktiv“ (Symbolbild): Der Verein wurde verboten. (Quelle: Annette Riedl/dpa/dpa-bilder)

Die muslimische Vereinigung „Muslim Interaktiv“ wurde verboten. Im Rahmen dessen gab es Hausdurchsuchungen in drei Bundesländern.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die islamistische Vereinigung „Muslim Interaktiv“ verboten. Zudem laufen gegen die Vereine „Generation Islam“ und „Realität Islam“ vereinsrechtliche Ermittlungen, wie das Ministerium mitteilte.

Seit dem frühen Morgen fanden demnach aufgrund gerichtlicher Anordnungen Durchsuchungen in sieben Objekten in Hamburg statt. Zudem wurden im Rahmen der Ermittlungen gegen „Generation Islam“ und „Realität Islam“ zwölf Objekte in Berlin und Hessen durchsucht.

Mit dem Verbot werden die Webseiten und Social-Media-Accounts abgeschaltet und gelöscht, das Vereinsvermögen wird eingezogen, zudem wird jegliche Betätigung untersagt.

„Wer auf unseren Straßen aggressiv das Kalifat fordert, in unerträglicher Weise gegen den Staat Israel und Juden hetzt und die Rechte von Frauen und Minderheiten verachtet, dem begegnen wir mit aller rechtsstaatlichen Härte“, erklärte Dobrindt. „Wir lassen nicht zu, dass Organisationen wie ‚Muslim Interaktiv‘ mit ihrem Hass unsere freie Gesellschaft zersetzen, unsere Demokratie verachten und unser Land von innen heraus angreifen.“

„Muslim Interaktiv“ lehne das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ab und weist damit eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf, schrieb das Ministerium in einer Mitteilung. Der Verein verstoße gegen den Gedanken der Völkerverständigung, indem er das Existenzrecht Israels bestreite.

Das Ermittlungsverfahren gegen und die Durchsuchungen bei Generation Islam und Realität Islam seien geboten, da die Organisationen dringend verdächtig seien, die gleichen Verbotsgründe zu verwirklichen wie „Muslim Interaktiv“ oder dessen Teilorganisationen zu sein. In dem Ermittlungsverfahren sollten Erkenntnisse über „sämtliche inhaltliche, organisatorische, personelle und finanzielle Aspekte dieser Vereinigungen“ erlangt werden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht bei den drei Vereinigungen, die sich mit ihren Aktionen und Social-Media-Aktivitäten vorwiegend an junge deutschsprachige Muslime richten, eine ideologische Nähe zur Islamisten-Gruppierung „Hizb ut-Tahrir“, für die in Deutschland seit 2003 ein Betätigungsverbot gilt.

Die Protagonisten der drei Vereinigungen rufen zu einer an einem archaischen Islam orientierten Lebensweise und zur Abkehr von der Mehrheitsgesellschaft auf. Sie warnen vor einer angeblich staatlich forcierten Anpassung und stellen Muslime generell als unterdrückte Minderheit dar. Das verfängt vor allem bei jungen Muslimen, die im Alltag aufgrund ihrer Religion Ausgrenzung erfahren haben.

Insbesondere die Gruppe Muslim Interaktiv sei „mit ihrer an der Popkultur orientierten Aufmachung und ihrem professionellen Auftritt in den sozialen Medien vor allem für Jugendliche attraktiv“, heißt es im Verfassungsschutzbericht 2024. Im vergangenen Jahr sei es ihr zudem gelungen, bei mehreren Demonstrationen, die sich auf den Nahost-Konflikt bezogen, teilweise mehr als 1.000 Teilnehmer zu mobilisieren.

Die drei Gruppierungen werden nicht dem dschihadistischen Spektrum zugeordnet. Das heißt, dass die Islamisten zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele – anders als Gruppierungen wie al-Qaida oder der sogenannte Islamische Staat (IS) – nicht auf Gewalt und Terrorismus setzen.

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