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Finanzen

Mit diesen Formulierungen schreiben Sie es richtig

wochentlich.deBy wochentlich.de19 Oktober 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Erbe regeln

Testament schreiben: So formulieren Sie richtig


Aktualisiert am 19.10.2026 – 10:10 UhrLesedauer: 3 Min.

Oft nicht mehr als ein handschriftlich beschriebenes Blatt Papier: das eigene Testament.Vergrößern des Bildes

Das eigene Testament: Oft nicht mehr als ein handschriftlich beschriebenes Blatt Papier. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Ein Testament ist keine Pflicht, kann aber sinnvoll sein. Doch wie schreibt man es richtig? Mit diesen Formulierungen kann nichts schiefgehen.

Ein Testament können Sie jederzeit und überall selbst verfassen – einen Notar braucht es dafür nicht. Allerdings birgt ein privates Testament die Gefahr, dass die Formulierungen nicht rechtskräftig sind. Doch keine Sorge: Wir zeigen Ihnen, wie Sie ein Testament richtig aufsetzen.

Testament schreiben: Aussagekräftige Überschrift

Los geht es mit dem Titel. Idealerweise geht bereits aus der Überschrift hervor, dass Sie ein Testament erstellen wollen. Damit belegen Sie die sogenannte Testierfähigkeit. Deutliche Formulierungen sind zum Beispiel „Mein letzter Wille“, „Verfügung für mein Ableben“, „Verfügung von Todes wegen“ oder auch schlicht „Testament“. Fehlt eine aussagekräftige Überschrift, könnte der Eindruck entstehen, dass es sich nur um einen Entwurf handelt.

Gut zu wissen

Ein privates Testament muss immer handschriftlich verfasst sein – und zwar jede Zeile. Es reicht also nicht, das Dokument mit dem Computer zu verfassen und es dann per Hand zu unterschreiben. Mehr dazu lesen Sie hier.

Die wichtigsten Formalia

Schreiben Sie Ihr Testament selbst, sollten Sie folgende Angaben nicht vergessen: vollständigen Namen des Verfassers, Geburtsort sowie Ort und Datum, an dem Sie das Testament aufgesetzt haben. Fehlen Ort und Datum, führt das zwar nicht sofort dazu, dass das Testament unwirksam ist, allerdings kann dann die Gültigkeit angezweifelt werden.

Was muss in einem Testament stehen?

Ein eigenes Testament ist nur dann nötig, wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind. Welche Erbfolge per Gesetz gilt, lesen Sie hier. Hauptsächlicher Zweck eines Testaments ist es, einen oder mehrere Personen als Erben festzulegen. Drücken Sie sich dabei klar und eindeutig aus. Die folgenden Beispiele helfen Ihnen.

  • Jemanden als Alleinerben einsetzen: „Meine Ehefrau soll Alleinerbin sein.“
  • Mehrere Personen als Erbengemeinschaft einsetzen: „Meine zwei Kinder sollen meinen gesamten Nachlass jeweils zu gleichen Teilen erben.“

Personen enterben

Natürlich kann es auch vorkommen, dass Sie jemanden ausdrücklich enterben möchten. Möglich ist das etwa mit dieser Formulierung: „Meinen Sohn enterbe ich hiermit. Die Enterbung gilt auch (alternativ: nicht) für seine Abkömmlinge.“

Achtung: Eine Enterbung bedeutet nicht, dass die Person komplett leer ausgeht. Denn sie hat weiterhin Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil (§ 2303 BGB). Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (mehr zum Pflichtteil hier). Allerdings können Erben den Pflichtteil auch verlieren. Wann das der Fall ist, lesen Sie hier.

Dinge vermachen

Sie können in einem Testament auch einzelne Vermögensgegenstände vermachen. Ein solches Vermächtnis können sowohl Personen bekommen, die ansonsten keine Erben sind, als auch die Erben selbst. In letzterem Fall müssen Sie deutlich schreiben, ob die Zuwendung auf den Erbteil angerechnet werden soll (Teilungsanordnung nach § 2048 BGB) oder ob sie zusätzlich erfolgt (Vorausvermächtnis nach § 2150 BGB).

Beispiel Vorausvermächtnis: Angenommen, Sie möchten Ihren Sohn und Ihre Tochter zu gleichen Teilen beim Erbe bedenken, der Tochter aber zusätzlich noch ein Gemälde vermachen, da es für sie von emotionalem Wert ist. Eine Formulierung im Testament könnte wie folgt lauten: „Meine zwei Kinder sollen jeweils zu gleichen Teilen erben. Meine Tochter erhält darüber hinaus im Wege des Vorausvermächtnisses, also ohne Anrechnung auf ihren Erbteil, das Gemälde [Namen/Beschreibung und Urheber einfügen].“

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