Internationale Gäste willkommen

Berliner Hotel lässt keine Berliner rein


05.11.2026 – 12:14 UhrLesedauer: 2 Min.

Das Mercure Hotel Berlin Zentrum in Schöneberg: Es wirbt mit seiner Nähe zur Innenstadt. (Quelle: IMAGO)

Manchmal ist es selbst für einen Einheimischen erforderlich, ein Hotel am eigenen Wohnort zu buchen. Was normalerweise kein Problem darstellt, funktioniert in einem bestimmten Haus nicht.

Gäste von außerhalb sind im „Mercure Hotel Berlin Zentrum“ in Schöneberg herzlich willkommen. Berliner dürfen hier aber nicht absteigen, wie der RBB jetzt berichtet. Bekannt wurde der Fall, weil eine Mitarbeiterin des Senders in dem Hotel abgewiesen wurde.

Erst wurde die Buchung angenommen, dann kam die Absage, heißt es. In der E-Mail heißt es laut RBB: „Uns ist aufgefallen, dass in Ihrem Profil eine Berliner Adresse als Anschrift hinterlegt ist. Da wir keine Gäste mit Berliner Wohnanschrift im Hotel aufnehmen, müssten wir die Reservierung stornieren, sofern sie für Sie persönlich gedacht war.“ Ein Check-in sei nur noch möglich, wenn die Buchung über eine Firmenanschrift erfolge oder für eine Bekannte gedacht sei. Die RBB-Mitarbeiterin hatte die E-Mail zum Zeitpunkt ihrer Anreise noch nicht gesehen und sei an der Rezeption des zur Accor-Gruppe gehörenden Hotels dann endgültig abgewiesen worden.

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„Sicherheitsrelevante Vorfälle.

Vom Hotelkundenservice heißt es: „Die angesprochene Regelung basiert auf Erfahrungen der vergangenen Jahre, in denen es wiederholt zu sicherheitsrelevanten Vorfällen gekommen ist, die insbesondere den Brandschutz und die Sicherheit aller Gäste betreffen.“ Solche Probleme hätten „bedauerlicherweise hauptsächlich Gäste aus unserer Region“ betroffen, weshalb man sich zu dieser Maßnahme entschlossen habe. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Regelung nur das Schöneberger Haus betrifft, keine anderen zur Gruppe gehörenden Hotels.

Dieses Recht haben Hoteliers

Darf ein Hotel eine bestimmte Gruppe von Menschen oder Einzelpersonen ausschließen? Die Antwort ist: ja. Grundsätzlich hat ein Hotel, ähnlich wie ein Geschäft oder ein Klub, das Hausrecht. Fachanwalt Christian Gerd Kotz erklärt: „Das Hausrecht wurzelt in der grundrechtlich geschützten Privatautonomie und der Eigentumsfreiheit. Jeder Eigentümer oder Pächter darf frei entscheiden, wem er den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten gewährt und wem er ihn verwehrt.“ Ein sogenannter Kontrahierungszwang – also die gesetzliche Pflicht, mit jedem einen Vertrag abzuschließen – existiert in der Regel nicht.

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Hotels haben aber auch den eigenen Anspruch und die Pflicht, einem breiten Publikum zur Verfügung zu stehen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll sicherstellen, dass in Deutschland Menschen nicht wegen einer Behinderung, aus ethnischen Gründen oder wegen ihrer Herkunft ausgeschlossen werden.

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