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Finanzen

Mehrheit der Kinder erhält Leistung nicht

wochentlich.deBy wochentlich.de20 Juli 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Mehrheit der Kinder erhält Leistung nicht
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Bertelsmann-Stiftung

Staatliche Leistung erreicht die meisten Berechtigten nicht

Aktualisiert am 20.07.2026 – 10:18 UhrLesedauer: 2 Min.

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Euroscheine: Trotz Anspruch auf Unterstützung bleibt der sogenannte Teilhabebetrag oft liegen. (Quelle: pedrosala/getty-images-bilder)

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Komplizierte Anträge und geringe Beträge: Eine Analyse zeigt, dass der Großteil der Fördergelder für soziale Teilhabe ungenutzt bleibt.

Kinder und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherung beziehen, haben seit 15 Jahren Anspruch auf finanzielle Unterstützung für das Mitmachen bei Sport und Kultur oder für die Unterstützung in der Schule. Laut einer Analyse der Bertelsmann-Stiftung aber kommt ein Großteil der Gelder nicht an. So erhalten mehr als acht von zehn Anspruchsberechtigten den monatlichen Betrag von 15 Euro zur sozialen und kulturellen Teilhabe nicht, heißt es in einer Mitteilung der Stiftung aus Gütersloh.

Den Berechnungen zufolge nehmen von den 6- bis unter 15-Jährigen nur rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch, den 15- bis unter 18-Jährigen sind es nur 12 Prozent. Bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sei der Abruf der Hilfen noch geringer. Die Autoren beklagen, dass wegen fehlender Daten bei Kindern aus Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, nicht bekannt sei, wie viele von ihnen die Leistungen beziehen.

Den Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro pro Jahr erhalten laut der Analyse 78 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen, deren Eltern unter die Grundsicherung fallen. Damit, so die Stiftung, bleibt jedes fünfte Kind ohne Unterstützung für Hefte, Stifte oder andere Lernmittel. Das gemeinsame Mittagessen nutzen nur 37 Prozent.

Zu stark vom Wohnort abhängig

Die Autoren beklagen außerdem, dass der Abruf der Gelder zu stark vom Wohnort der Eltern abhängt. In Schleswig-Holstein nehmen 59 Prozent der Berechtigten die Leistungen in Anspruch, in Mecklenburg-Vorpommern 38 Prozent. In Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz erreicht der Teilhabebetrag nur einen von zehn der anspruchsberechtigten jungen Menschen.

„Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig“, betont Antje Funcke, Expertin der Stiftung für Familienpolitik. Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es Funcke zufolge den Eltern, die Leistungen zu beantragen.

Die Stiftung fordert deshalb, den Zugang zu den Leistungen zu erleichtern. Gelder sollten ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt und so auch Bürokratie abgebaut werden. Das würde auch die Kommunen in der Verwaltung entlasten.

Bildungs- und Teilhabepaket aus dem Jahr 2011

Die damalige Bundesregierung von CDU/CSU und FDP hatte 2011 das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt, um bei Kindern und Jugendlichen den finanziellen Bedarf zu decken. Dabei geht es unter anderem um die Teilnahme an Ausflügen in der Schule und in Kitas, Schülerbeförderung, gemeinsames Mittagessen, Lernförderung, Vereinssport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten.

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