Bundesländer fordern

Familienversicherung: Für diese Gruppen soll sie kostenlos bleiben


13.06.2026 – 15:16 UhrLesedauer: 3 Min.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU): Die Bundesländer fordern deutliche Nachbesserungen bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Die Bundesregierung will die beitragsfreie Mitversicherung von Partnern in der Krankenversicherung abschaffen. Den Bundesländern geht das zu weit – sie plädieren für weitere Ausnahmen.

Die Bundesländer fordern deutliche Nachbesserungen beim Gesetzesentwurf zur Reformierung der gesetzlichen Krankenversicherung. In einer Sitzung des Bundesrats am Freitag sprachen sich mehrere Landesgesundheitsminister sowie der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) für umfangreiche Änderungen am vorliegenden Gesetzesentwurf aus.

So plädieren die Bundesländer für mehr Ausnahmen in der beitragsfreien Familienversicherung. Gesetzlich Versicherte können ihre Kinder, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner bislang unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichern.

So viel müssen Versicherte mehr zahlen

Diese Möglichkeit soll laut den Plänen von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) künftig jedoch entfallen. So soll der Hauptverdiener künftig einen Zuschlag in Höhe von 2,5 Prozent seines Bruttoeinkommens für die Mitversicherung seines Partners zahlen. Kinder sollen weiter umsonst mitversichert bleiben. Insbesondere Gutverdiener werden durch die geplante Regeländerung deutlich stärker belastet.

  • Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat würde die Partner-Familienversicherung monatlich 75 Euro zusätzlich kosten. Aufs Jahr gerechnet, summiert sich die Mehrbelastung auf 900 Euro im Jahr.
  • Bei einem Bruttomonatseinkommen von 4.000 Euro im Monat würde die Partnerversicherung 100 Euro im Monat beziehungsweise 1.200 Euro im Jahr kosten.
  • Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 6.000 Euro wären es 150 Euro im Monat beziehungsweise 1.800 Euro im Jahr.

Allerdings soll es diverse Ausnahmen geben. Beitragsfrei mitversichert sein soll der Partner weiterhin, wenn:

  • Mindestens ein Kind unter sieben Jahren im Haushalt lebt
  • Ein pflegebedürftiges Kind mit Behinderung im Haushalt lebt
  • Der Mitversicherte eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 im Umfang von zehn Stunden in der Woche pflegt
  • Der Mitversicherte bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat

Bundesländer wollen Ausnahmen erweitern

Diese Ausnahmen möchten die Bundesländer gerne erweitern. So sollen auch Familienversicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, künftig von der Beitragspflicht ausgenommen bleiben. Zwar könne die neue Beitragspflicht ein Anreiz sein, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen, gestehen die Länder ein. Für Ältere stelle dies jedoch eine „erhebliche Herausforderung“ dar, da sie schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten – entsprechend sollten sie weiter beitragsfrei mitversichert sein. Zudem macht sich der Bundesrat für ausreichende Übergangsfristen stark.

Auch bei Landwirten sieht der Bundesrat die geplante Regelverschärfung kritisch. Insbesondere auf familiengeführten landwirtschaftlichen Betrieben würde der Ehepartner – in den meisten Fällen die Frauen – häufig ohne eigenes Einkommen mit anpacken. Hier gelte es sicherzustellen, dass die soziale Absicherung der Frauen in diesen Betrieben gewährleistet bleibe, heißt es in der Stellungnahme.

Zudem fordern die Bundesländer, bei der Weiterentwicklung der beitragsfreien Familienversicherung auch gesellschaftspolitische Aspekte angemessen zu berücksichtigen. „Hierzu zählen insbesondere die wichtige Arbeit von Pflegefamilien sowie ehrenamtliches Engagement im sozialen, kirchlichen und gemeinnützigen Bereich“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrats.

Bundesländer können Gesetz verzögern

Auch bei der Altersgrenze für Kinder will der Bundesrat noch einmal nachbessern. Die im Gesetzesentwurf enthaltene Grenze von sieben Jahren bezeichnet die Länderkammer als „zu pauschal“. Stattdessen soll die Mitversicherung beitragsfrei bleiben, wenn das Kind noch nicht eingeschult wurde.

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