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Wann können auch Väter Mütterrente erhalten?


18.07.2026 – 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein Paar bespricht finanzielle Fragen: Die Mütterrente steht nicht ausschließlich Müttern zu.

Ein Paar bespricht finanzielle Fragen: Die Mütterrente steht nicht nur Müttern zu. (Quelle: Authentic Source/getty-images-bilder)

Jede Woche beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Mütterrente.

Der Begriff mag zwar etwas anderes nahelegen, aber die Mütterrente ist nicht nur für Mütter gedacht. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Väter von den zusätzlichen Rentenpunkten profitieren. Aber wie genau geht das? Das fragt sich auch eine t-online-Leserin. Sie schreibt: „Mein Mann ist Witwer, er bezog Kindergeld nach dem Tod seiner Frau. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Väter die Mütterrente erhalten?“

Grundsätzlich gilt: Die Mütterrente ist keine eigenständige Rentenart, sondern eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt: „Das kann Mütter und Väter gleichermaßen betreffen, je nachdem, bei wem die Kindererziehungszeiten im Rentenversicherungskonto anerkannt sind.“ Maßgeblich für den Anspruch sei allerdings nicht, ob ein Elternteil Kindergeld erhalten hat.

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„Ausschlaggebend ist die Erziehung des Kindes bis zum dritten Lebensjahr“, so die Rentenexpertin. „Hat Ihr Mann das Kind überwiegend oder allein erzogen, weil die Mutter vor dem 3. Lebensjahr des Kindes verstorben ist, kann er Anspruch auf Mütterrente in seiner Rente geltend machen.“ Dafür ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung nötig, sofern die Anerkennung nicht bereits bei der sogenannten Kontenklärung erfolgt ist.

  • Kindererziehung anerkennen: So bekommen Sie die Mütterrente

Wann die Mütterrente III automatisch anerkannt wird

Automatisch werde die Mütterrente III berücksichtigt, sofern der Mann der Leserin in seiner Rente bereits Anspruch auf die Mütterrente II hatte oder wenn bei ihm Kindererziehungszeiten bis zum 30. Monat nach der Geburt des Kindes berücksichtigt wurden.

Gut zu wissen

Die Mütterrente III wird erst 2028 ausgezahlt, dann allerdings rückwirkend ab 2027. Es ist die dritte Ausbaustufe der besseren Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Mütter älterer Kinder. Bereits zum 1. Juli 2014 wurde es mit der Mütterrente I möglich, dass für vor 1992 geborene Kinder bis zu 24 Monate an Erziehungszeiten anerkannt wurden. Zuvor waren lediglich 12 Monate anerkannt worden. Durch die Mütterrente II wurde dieser Zeitraum zum 1. Januar 2019 auf bis zu 30 Monate ausgeweitet. Die Ende 2025 beschlossene Mütterrente III weitet die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf bis zu 36 Monate aus. Damit bekommen dann alle Eltern gleich viele Kindererziehungszeiten anerkannt.

Ob Kindererziehungszeiten bereits anerkannt wurden, können Sie im Versicherungsverlauf nachsehen. Dort ist die Zeit der Kindererziehung als „Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen wegen Kindererziehung“ aufgeführt. Der Versicherungsverlauf ist eine Aufstellung aller für die Rentenberechnung relevanten Zeiten. Er wird mit dem Rentenbescheid verschickt. Auch für die Mütterrente III wird es einen solchen Bescheid geben, sobald sie umgesetzt wird.

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