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You are at:Home»Lifestyle»Maßkrug mitnehmen? Das droht Ihnen bei Diebstahl
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Maßkrug mitnehmen? Das droht Ihnen bei Diebstahl

wochentlich.deBy wochentlich.de20 September 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Oktoberfest

Darf man Maßkrüge aus den Festzelten mitnehmen?


Aktualisiert am 20.09.2026 – 09:00 UhrLesedauer: 2 Min.

imago images 0863096497Vergrößern des Bildes

Dr. Christian Scharpf, Wirtschaftsreferent, und Verena Dietl, Bürgermeisterin München, (v.r.) stellen den offiziellen Maßkrug 2026 vor. (Quelle: IMAGO/B. Lindenthaler/imago)

Ein Maßkrug ist für viele das perfekte Wiesn-Souvenir. Doch wer ihn einfach vom Tisch mitnimmt, macht sich strafbar.

Viele Besucher des Oktoberfests möchten eine Erinnerung mit nach Hause nehmen. Neben Fotos sind vor allem die typischen Maßkrüge beliebt. Besonders begehrt sind die Originale aus den Festzelten, da einige Betreiber jedes Jahr eigene Designs herausbringen. Doch so verlockend dieses Souvenir ist, mitnehmen dürfen Sie es dennoch nicht.

Denn der Maßkrug, in dem das Bier ausgeschenkt wird, gehört dem jeweiligen Festzeltbetreiber. Es ist sein Eigentum. Die Gäste bekommen das Gefäß lediglich geliehen, solange sie damit ihr Getränk konsumieren. Bei der zusätzlichen Gebühr, die beim Bestellen fällig wird, handelt es sich um Pfand und nicht um den Krugpreis. Das Pfand soll sicherstellen, dass der Krug wieder zurückgegeben wird. Wer das Gefäß mitnimmt, hat es also nicht gekauft.

Rechtliche Konsequenzen

Wer einen Maßkrug aus dem Festzelt unerlaubt mitnimmt, macht sich strafbar. Laut Strafgesetzbuch (§ 242 StGB) handelt es sich dabei um Diebstahl. Es drohen Geldstrafen. In schweren Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich – je nachdem, wie schwerwiegend die Tat ist und ob es sich um eine Wiederholungstat handelt. Da ein Bierkrug allerdings nur einen geringen Wert hat, bleibt es in der Praxis meist bei einer Geldstrafe. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Einzelfall ab – allgemeingültige Angaben gibt es nicht.

Neben einer strafrechtlichen Verfolgung können Festzeltbetreiber Schadensersatzansprüche geltend machen. Außerdem droht ein Hausverbot. Wer einmal auffällt, hat also schlechte Karten, beim nächsten Oktoberfest wieder ins gleiche Zelt zu kommen. Auch ein Hausverbot auf dem Oktoberfest ist möglich. Betroffene dürfen das Gelände dann nicht mehr betreten. Wie lange, hängt auch hier von der Schwere des Falls ab.

  • Oktoberfest: Das Wichtigste zum größten Volksfest der Welt

Legale Alternativen

Wer einen Krug als Erinnerung behalten möchte, muss keine Straftat begehen. Auf dem Festgelände gibt es zahlreiche Verkaufsstände mit Souvenir-Artikeln. Darunter auch den offiziellen Oktoberfest-Sammlerkrug, der jedes Jahr in neuem Design erscheint. Der Preis: 34,90 Euro, mit Zinndeckel 54,90 Euro. Ratsam ist es, den Kaufbeleg aufzubewahren – so können Besucher bei einer Kontrolle nachweisen, dass sie den Krug legal erworben haben.

Darüber hinaus können Gäste auch den Festzeltbetreiber fragen, ob diese ihnen nach Ende der Wiesn einen eigenen Krug zum Verkauf anbietet. Eine direkte Nachfrage kann sich lohnen.

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