Opfer in Zelt überfallen
Mann vergewaltigt Frau in Freizeitbad – Urteil
03.11.2026 – 16:38 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Frau übernachtet mit ihrem Lebensgefährten im Tropical Islands. Als er kurz zum Waschraum geht, kommt ein anderer Mann ins Zelt – und greift sie an.
Das Landgericht Cottbus hat einen Mann wegen Vergewaltigung einer Frau im Indoor-Wasserpark Tropical Islands verurteilt. Er bekam eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung, wie ein Gerichtssprecher sagte. Den Angaben zufolge hatte er die Frau in einem Zelt in dem großen Schwimmbad vergewaltigt, während ihr Freund gerade nicht anwesend war.
Wie die „Märkische Allgemeine Zeitung“ („MAZ“) berichtete, hatte die Frau mit ihrem Lebensgefährten vom 1. auf den 2. Mai dieses Jahres in dem Zelt übernachtet. Wenige Zelte weiter war demnach ein 38 Jahre alter Vater mit seiner Frau und drei Kindern untergekommen.
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In der Nacht gegen 1.30 Uhr ging der Freund der Frau für einen Toilettengang zum Waschhaus. Die Frau habe gedöst, hieß es, als der Angeklagte zu ihr ins Zelt kam. Er fing an, die Frau im Intimbereich anzufassen. Sie sei zunächst davon ausgegangen, dass es sich um ihren Freund handelte, erklärte der Gerichtssprecher.
Vergewaltigung im Tropical Islands: Faustschläge ins Gesicht
Als sie bemerkte, dass der Mann ein Fremder war, schrie sie der „MAZ“ zufolge laut „Nein“ und „Ich werde vergewaltigt“, während sie den Mann wegstieß. Der Angreifer habe der Frau daraufhin den Mund zugehalten und ihr mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Außerdem habe er ihr gedroht, sie mit einem Messer umzubringen.
Die Frau habe durch die Schläge ins Gesicht noch Tage später Schmerzen gehabt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Sie habe sich zudem an Leib und Leben bedroht gefühlt. Der Angeklagte, der eine Baufirma leitet, sagte, er habe an diesem Maiwochenende zum ersten Mal im Leben synthetische Drogen genommen und zudem Stress in seinem Beruf und Streit mit seiner Frau gehabt.
Beim Urteil berücksichtigte die Kammer den Angaben zufolge, dass der Angeklagte unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand. Zudem habe es einen Täter-Opfer-Ausgleich in Form einer Geldzahlung an die Geschädigte gegeben.