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Politik

Leser unterstützen Verhinderungsgesetz des Bundes

wochentlich.deBy wochentlich.de21 Oktober 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Gesetzesvorhaben der Bundesregierung

Leser unterstützen Verbot von Vergesellschaftung


21.10.2026 – 15:21 UhrLesedauer: 3 Min.

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Wahlparty in Berlin: Die Linke hatte die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne zu einem zentralen Wahlversprechen bei der Landtagswahl gemacht (Quelle: Christian Ender/imago)

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In der Debatte um die Vergesellschaftung von Mietwohnungen sprechen sich zwei Drittel der t-online-Leser für das geplante Bundesgesetz gegen die Maßnahme aus.

In Berlin haben sich Linke, SPD und die Grünen in ihrem Sondierungspapier darauf verständigt, etwa 160.000 Wohnungen von fünf Immobilienunternehmen in Landesbesitz zu überführen. Damit möchte die Linke ihr Wahlversprechen einlösen. Die Entschädigungssumme für die Konzerne soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt, mit Krediten finanziert und über Mieten refinanziert werden. Betroffen sein sollen private Firmen ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin.

Die Bundesregierung will das mit einem „Investitionsschutzgesetz“ verhindern. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sagte im Interview bei t-online, die beteiligten Ministerien seien zu den Details noch in der Abstimmung. Einen konkreten Vorschlag hat nun der Dachverband der Immobilienbranche eingebracht: Die Bundesregierung könne per Gesetz ausschließen, dass Mietwohnungen als Produktionsmittel gelten. Somit würden sie nicht mehr unter den Vergesellschaftungsartikel des Grundgesetzes fallen.

Aus der Befragung der t-online-Leser ergibt sich, dass eine Mehrheit ebenfalls gegen die Vergesellschaftung von Mietwohnungen plädiert. 66 Prozent stimmten für das geplante Verhinderungsgesetz der Bundesregierung, 33 Prozent lehnten es ab, ein Prozent war sich unsicher. An der Abstimmung hatten sich bis 15 Uhr 340 Personen beteiligt. In den Kommentaren der Debatte wird über Maßnahmen zur Beseitigung der Mietkrise diskutiert.

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„Es entsteht keine einzige neue Wohnung“

Der häufigste Einwand gegen Vergesellschaftung lautet: Sie verändere die Eigentumsverhältnisse, schaffe aber keinen zusätzlichen Wohnraum. Mehrere Leser befürchten hohe Entschädigungs- und Verwaltungskosten. Klaus-Dieter Roesner fragt: „Wie soll es bezahlt werden?“ Bernd Pastor bezweifelt, dass Wohnungen in staatlicher Verwaltung besser bewirtschaftet würden und Theo Hött hält das Geld im Wohnungsbau für besser angelegt.

Als alternative Maßnahme gegen die Wohnkrise schlägt Hans-Joachim Schütze vor, leer stehende Büros in Wohnungen umzuwandeln. Auch Karl Heinz hat eine ganze Reihe an Ideen parat: „Es ist eventuell notwendig bei Konzernen eine Übergewinnsteuer einzuführen. Dieses Geld wird dann genutzt, um Mieter steuerlich zu entlasten.“ Kündigungen aufgrund von Sanierungen sollten seiner Meinung nach erschwert werden.

Gewinnmaximierung Grenzen setzen

Horst Hilpert meint, in einer Demokratie müsse es immer möglich sein, Sachen zu vergesellschaften. Er verweist darauf, dass viele Mietwohnungen früher in öffentlicher Hand gewesen seien. Joachim Krönke sieht eine Vergesellschaftung als möglichen Ausgleich früherer Verkäufe kommunaler Wohnungen. Schon jetzt müsse das Land viel Geld zahlen: „Wenn die Einkommen nicht steigen, fallen viele Mieter durch das Raster und können sich keine Wohnung leisten, also zahlt die Kommune aus Steuergeldern die höhere Miete.“

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