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Lifestyle

Lebensmittel als Souvenirs: Regeln für Alkohol und Co.

wochentlich.deBy wochentlich.de19 Januar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Lebensmittel als Souvenirs: Regeln für Alkohol und Co.
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Wer Lebensmittel aus dem Urlaub mitnehmen möchte, muss einiges beachten. Nicht immer ist die Einfuhr erlaubt. Wie Sie ohne Probleme durch den Zoll kommen.

Der Wein aus dem Lieblingslokal oder die Gewürze vom Basar: Lebensmittel sind ein willkommenes Mitbringsel aus dem Urlaub. Doch gerade wer Sachen aus weiter entfernten Regionen nach Deutschland einführen will, kann Probleme beim Zoll bekommen.

Lebensmittel: Vorschriften und Mengenbeschränkung

Besonders bei Milch- und Fleischprodukten spricht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Warnung aus. Grundsätzlich ist eine Einfuhr dieser Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern verboten. Dadurch soll das Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union vermieden werden. Diese Beschränkung gilt aber nicht bei der Reise zwischen EU-Ländern.

Auch für andere Lebensmittel gelten bestimmte Regeln. Wer außerhalb der EU war, darf beispielsweise maximal zwei Kilogramm frische Speisepilze mitbringen. Die Einfuhr von Kartoffeln ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Pflanzen und Medikamente: Bescheinigung notwendig

Frisches Obst und Gemüse sowie Pflanzen und Samen unterliegen speziellen Bestimmungen, um die Einfuhr von neuen Krankheiten und Schädlingen zu verhindern. Wer Pflanzen aus einem Nicht-EU-Staat mitbringen möchte, benötigt ein sogenanntes Pflanzengesundheitszeugnis. Das wird durch die zuständige Pflanzenschutzbehörde des Urlaubslandes ausgestellt.

Bei Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln kann auch die Menge entscheidend sein: Ein Vorrat für maximal drei Monate ist in Ordnung. Darüber hinaus kann es Probleme geben.
Für die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist eine spezielle Bescheinigung notwendig.

Regeln für Alkohol, Tabak und Kaffee

Innerhalb der EU dürfen bis zu zehn Liter Spirituosen und bis zu 110 Liter Bier mit nach Hause genommen werden. Bei Zigaretten sind bis zu 800 Stück erlaubt, bei Kaffee müssen Sie sich auf zehn Kilogramm beschränken.

Für Importe von außerhalb gilt: Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent sind auf einen Liter, Bier auf 16 Liter beschränkt. Für Zigaretten außerhalb der EU liegt die Grenze bei 200 Stück.

Allgemein gilt: Waren dürfen nur für den privaten Gebrauch mitgebracht werden. Sonst könnten Steuern fällig werden. Genauere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen gibt es auf der Internetseite des Zollamtes.

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