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Landgericht Hamburg beschlagnahmt “Zeit”-Aufnahmen im Block-Prozess

wochentlich.deBy wochentlich.de13 Oktober 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Block-Prozess in Hamburg

Landgericht lässt „Zeit“-Podcast-Aufnahmen beschlagnahmen

13.10.2026 – 03:57 UhrLesedauer: 2 Min.

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Verlagshaus der „Zeit“ in Hamburg (Archivbild): Die Redaktion der Zeitung übergab die Aufzeichnungen versiegelt, damit diese nicht unrechtmäßig ausgewertet werden. (Quelle: IMAGO/Jürgen Ritter/imago)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Das Landgericht Hamburg sieht in den Gesprächen mögliche Beweismittel. Die „Zeit“ gab sie nur versiegelt heraus und wehrt sich juristisch.

Das Landgericht Hamburg hat im Prozess gegen Christina Block die Beschlagnahme von Interviewaufnahmen der „Zeit“ angeordnet. Es geht um Gespräche mit Familienmitgliedern, aus denen Ausschnitte im „Zeit“-Podcast „House of Block“ zu hören sind, wie aus einer Gerichtsmitteilung hervorgeht.

Die „Zeit“ teilte mit, sie habe die Mitschnitte auf Grundlage des Beschlusses herausgeben müssen, sie aber nur versiegelt übergeben. Damit solle verhindert werden, dass das Material ausgewertet wird, bevor rechtlich geklärt ist, ob die Beschlagnahme zulässig war. Zugleich widersprach die Zeitung der Maßnahme.

Gericht sieht Pressefreiheit als gewürdigt an

Das Gericht spricht den Gesprächen „für die Aufklärung der anklagegegenständlichen Tatvorwürfe potenzielle Beweisbedeutung“ zu. Es erscheine möglich, „dass neue, bisher nicht zur Akte und in die Hauptverhandlung gelangte Umstände, die für die Schuld- und Rechtsfolgenfrage von Bedeutung sind, Gegenstand der Gespräche waren“. Zudem könne anhand der Aufnahmen die Glaubhaftigkeit von Zeugenangaben geprüft werden.

Nach Darstellung des Gerichts habe die Kammer die Pressefreiheit gewürdigt. Ein Beschlagnahmeverbot reiche nur so weit wie das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, und dieses entfalle bei der Aufklärung von Verbrechen.

Giovanni di Lorenzo: „Zur Pressefreiheit gehör der Quellenschutz“

Die „Zeit“ hält das Vorgehen für unverhältnismäßig und beruft sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Presse. Die Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner erklärten: „Zur Pressefreiheit gehört insbesondere der Quellenschutz, der für unabhängig berichtende Medien entscheidend ist. Wir werden uns deshalb mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.“

Offen ist, wie das Gericht mit dem Material weiter verfährt und ob es im Prozess genutzt wird. Ebenso ist unklar, wie über den Widerspruch der „Zeit“ entschieden wird.

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