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Finanzen

Kürzungen durch Reformen – Was wirklich erlaubt ist

wochentlich.deBy wochentlich.de6 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Kürzungen durch Reformen – Was wirklich erlaubt ist
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Die Eigentumsgarantie schützt künftige Renten auch nicht vor Änderungen im Rentenrecht, die deren Höhe beeinflussen. Wenn also eine Bundesregierung beschließt, zum Beispiel Anpassungen an der Rentenformel vorzunehmen, dann beeinflusst das die eigene, spätere Rentenhöhe – und Sie haben keinen Anspruch auf eine Rente nach der alten Rentenformel.

Einzige Ausnahme: die rentennahen Jahrgänge. „Soweit durch neue Gesetze oder Rechtsprechung Änderungen zu Ungunsten rentennaher Jahrgänge oder für Rentner erfolgen, wird meistens Vertrauensschutz gewährt. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Kürzungen in der Rentenberechnung schrittweise erfolgen“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Wer genau als „rentennahe Jahrgänge“ gilt, hängt vom jeweiligen gesetzlichen Renteneintrittsalter ab. In vergangenen Urteilen der Sozialgerichte ist meistens von den Jahrgängen die Rede, die in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gehen würden.

Was ist mit „Rentenkürzung durch die Hintertür“ gemeint?

In der Debatte um Rentenreformen sagen vor allem Gewerkschaften und Sozialverbände, dass bestimmte Veränderungen im Rentenrecht eine „Kürzung durch die Hintertür“ darstellen. So sagte jüngst der Chef der Verdi, Frank Werneke, eine Erhöhung des Renteneintrittsalters sei „eine Rentenkürzung durch die Hintertür“. Ähnliche Äußerungen gab es auch bei der Debatte um die Absenkung des Rentenniveaus.

Erhöhung des Renteneintrittsalters

Bei einer Erhöhung des Renteneintrittsalters dürfen Menschen erst später ohne Abschläge in Rente gehen. Grundsätzlich dürfen Versicherte aber immer auch schon früher in Rente gehen, wenn sie mindestens 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben und mindestens 63 Jahre alt sind. Der frühere Renteneintritt kostet aber Geld: Pro Monat, den man vorzeitig in den Ruhestand geht, bekommt man 0,3 Prozent weniger Rente. Für Personen, die 45 Jahre eingezahlt haben, ist ein früherer Renteneintritt auch ohne Abschläge möglich.

Die Gewerkschaften und Sozialverbände gehen davon aus, dass viele Menschen bei einem noch höheren Rentenalter nicht gesundheitlich in der Lage sein werden, bis 68, 69 oder gar 70 Jahre zu arbeiten. Sie werden also früher in Rente gehen und dafür Abschläge hinnehmen – also eine Rentenkürzung. Deshalb sagen sie, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters für viele Arbeiter und Arbeiterinnen eine „Rentenkürzung durch die Hintertür“ sei.

Zudem könnte man es als Rentenkürzung ansehen, da Betroffene für weniger Jahre eine Rente beziehen dürfen. Gleichzeitig leben viele Menschen heute deutlich länger als früher – im Vergleich zu früher wird die Rente heute also ohnehin deutlich länger bezogen.

Absenkung des Rentenniveaus

Auch bei einer Absenkung des Rentenniveaus wird oft von Rentenkürzung gesprochen. Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis einer standardisierten Rente zum Durchschnittseinkommen der Versicherten. Das Rentenniveau liegt heute bei 48 Prozent, das heißt der sogenannte „Eckrentner“ (den es nicht in Wirklichkeit gibt, er ist eine statistische Größe) bekommt eine Rente, die 48 Prozent des Durchschnittseinkommens der Beschäftigten entspricht. Das Rentenniveau ist bis 2031 bei 48 Prozent gesichert – danach könnte es theoretisch sinken, da sich das Verhältnis von Rentnern und Beitragszahlern ungünstig entwickelt. Die Zahl der Rentner steigt stärker als die Zahl der Beitragszahler.

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