Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Niederlage gegen Tölzer Löwen im Bierzelt-Vierkampf

8 September 2026

Deutschlands Schüler sacken weiter ab

8 September 2026

FC Bayern München startet in die Champions League: Hier läuft das Spiel

8 September 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Politik»Kruzifixe in Behörden? – Urteil zu Kreuzerlass erwartet
Politik

Kruzifixe in Behörden? – Urteil zu Kreuzerlass erwartet

wochentlich.deBy wochentlich.de19 Dezember 2023Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Kruzifixe in Behörden? – Urteil zu Kreuzerlass erwartet
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Seit 2018 muss in allen staatlichen Gebäuden in Bayern ein Kreuz hängen. Das sorgte für heftige Kritik, sogar von Kirchen. Nun will das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob das rechtens ist.

Das Kreuz mit dem Kreuz: Seit 2018 muss in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kruzifix hängen – und seitdem gibt es Streit über diese Regelung. Heute will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil darüber verkünden, ob der sogenannte Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) rechtens ist.

Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) hat gegen die Verordnung geklagt und fordert die Entfernung der Kreuze. Er argumentiert, dass der Staat in Weltanschauungsfragen zu Neutralität verpflichtet sei. „Was hat ein Kreuz mit einer behördlichen Tätigkeit, mit dem Ausstellen eines Führerscheins (…) zu tun? Nichts!“, hatte Anwalt Hubert Heinhold vorige Woche in der mündlichen Verhandlung in Leipzig gesagt.

Niederlage in der Vorinstanz

Im Sommer vergangenen Jahres hatte der Bund vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) allerdings eine Niederlage kassiert. Der VGH hatte die Kreuze als passive Symbole „ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung“ eingestuft.

Der Kläger werde dadurch nicht in seinen Grundrechten auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie Gleichbehandlung verletzt. Über die Revisionen gegen dieses Urteil entscheidet jetzt das Bundesverwaltungsgericht. (Az.: BVerwG 10 C 3.22 und 10 C 5.22).

Ein Kreuz nur als Ausdruck „kultureller Prägung“?

Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative des damals frisch zum Ministerpräsidenten aufgestiegenen Söders den Kreuzerlass beschlossen. Trotz heftiger Kritik – sogar von den Kirchen, die Söder vorwarfen, das christliche Symbol für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen – trat der Erlass im Juni 2018 in Kraft.

In Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es seither: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“

Sowohl die Vertreter des Freistaates als auch die Kläger hatten sich nach der mündlichen Verhandlung zuversichtlich geäußert. Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hatte keine Tendenz erkennen lassen. Für den Fall, dass er in Leipzig unterliegt, hat der Bund für Geistesfreiheit bereits angekündigt, sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden zu wollen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Deutschlands Schüler sacken weiter ab

8 September 2026

Müller geht nach Merz-Kritik in die Offensive

8 September 2026

Tausende protestieren gegen die AfD

7 September 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Deutschlands Schüler sacken weiter ab

8 September 2026

FC Bayern München startet in die Champions League: Hier läuft das Spiel

8 September 2026

Ilya Espino de Marotta: Erste Frau leitet Panamakanal

8 September 2026

„Der Nebel“ beschwört das Grauen herauf

8 September 2026

Neueste Beiträge

Polizeifahndung nach Sabotage – A4 bei Eschweiler wieder frei

8 September 2026

Müller geht nach Merz-Kritik in die Offensive

8 September 2026

Ex-Formel-1-Chef Bernie Ecclestone dementiert Festnahme in Portugal

8 September 2026

Recent Posts

  • Niederlage gegen Tölzer Löwen im Bierzelt-Vierkampf
  • Deutschlands Schüler sacken weiter ab
  • FC Bayern München startet in die Champions League: Hier läuft das Spiel
  • Ilya Espino de Marotta: Erste Frau leitet Panamakanal
  • „Der Nebel“ beschwört das Grauen herauf

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.