Umstrittenes Gesetz
Bundestag beschließt Krankenkassenreform
Aktualisiert am 10.07.2026 – 12:07 UhrLesedauer: 3 Min.
Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition hat der Bundestag die Krankenkassenreform verabschiedet. Zuvor war hitzig über sie debattiert worden.
Der Bundestag hat das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge beschlossen. Für das Gesetz stimmten 319 Abgeordnete; es gab 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Das Paket sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche vor – aber auch höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte. Dies soll die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr in Milliardenhöhe entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte zuvor in der Debatte: „Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag, denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung.“ Die Lage der Kassen sei dramatisch und erlaube keinen Aufschub. Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung von einem Prozentpunkt. Daher gelte: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“
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Von der Opposition kam Kritik. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz schone die eigentlichen Kostentreiber. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“ Haßelmann bezog sich damit auf die geplante Streichung eines Mindesthonorarmechanismus und die Rücknahme einer erst 2025 eingeführten Vergütungsgarantie in der Psychotherapie. Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sagte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Nicole Hess (AfD) sagte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“
Milliarden-Sparziel wurde erhöht
Warken hatte das Sparziel für 2027 angesichts zuletzt rasant steigender Ausgaben noch auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem nun vorliegenden Entwurf geschlossen, sagte sie. Inwiefern auch noch ein etwas größerer Puffer für Unwägbarkeiten geschaffen wird, war zunächst unklar. Das Gesetz soll noch heute auch in den Bundesrat kommen. Es ist nicht zustimmungsbedürftig. Offen war, ob die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anruft. Dies würde die Umsetzung ausbremsen.
Der Entwurf war zuletzt in mehreren Punkten verändert worden. Dabei wurden Belastungen für Versicherte teils abgemildert. So werden die Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro für Medikamente auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Gestrichen wurde aber, dass die Zuzahlungen danach auch jährlich angepasst werden sollen. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt, nun aber mit weiter gefassten Ausnahmen. Erhalten bleiben soll sie etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren statt unter sieben Jahren.
