Ticketinhaber meist abgesichert
Konzert wegen Todesfall abgesagt: Das sind Ihre Rechte
18.03.2025 – 11:26 UhrLesedauer: 2 Min.
Wenn ein Musik-Star überraschend stirbt, ist das für die Fans traurig. Fällt deswegen das Konzert aus, stellt sich aber auch die Frage, ob die Ticketkosten erstattet werden.
Wenn ein Konzert aufgrund eines Todesfalls nicht stattfinden kann, stellt sich für Ticketinhaber die Frage, ob sie auf den Kosten sitzen bleiben. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab.
In den meisten Fällen wird das Konzert abgesagt. Ticketbesitzer haben dann in der Regel Anspruch auf eine Rückerstattung des Kaufpreises. Ob dies automatisch geschieht oder ein Antrag gestellt werden muss, hängt vom Veranstalter und den Ticketanbietern ab.
In selteneren Fällen kann es auch vorkommen, dass das Konzert nicht komplett ausfällt, sondern zu einer Gedenkveranstaltung oder einer Tribute-Show umgewandelt wird. Hierbei entscheidet der Veranstalter, ob die bereits gekauften Tickets gültig bleiben oder ob eine Rückgabe möglich ist.
Ob eine Erstattung gewährt wird, hängt von den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Ticketanbieters ab. In den meisten Fällen gibt es eine klare Regelung, die besagt, dass Tickets bei einer Absage erstattet werden. Schwieriger wird es, wenn das Konzert nicht komplett gestrichen wird, sondern mit Ersatzkünstlern stattfindet. Hier besteht unter Umständen kein automatisches Rückgaberecht.
In der Regel erfolgt die Rückerstattung auf dem ursprünglichen Zahlungsweg. Manche Anbieter stellen stattdessen Gutscheine aus, die für andere Events eingelöst werden können. Diese Praxis war insbesondere während der Corona-Pandemie verbreitet. Ticketinhaber sollten in diesem Fall genau prüfen, ob sie mit einem Gutschein einverstanden sind oder auf eine Erstattung bestehen können.
Einige Veranstalter zeigen sich kulant und bieten betroffenen Ticketinhabern zusätzliche Möglichkeiten an. Dazu gehören etwa exklusive Vorkaufsrechte für zukünftige Events des gleichen Veranstalters oder Rabatte auf Merchandise-Artikel. Wer von solchen Angeboten profitieren möchte, sollte die Social-Media-Kanäle und Internetseite des Veranstalters im Blick behalten und sich direkt mit dem Ticketverkäufer in Verbindung setzen.