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Kölner Kinderfotograf: Teilfreispruch aufgehoben

wochentlich.deBy wochentlich.de18 Juli 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Kölner Kinderfotograf: Teilfreispruch aufgehoben
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Ein Kinderfotograf erschleicht sich das Vertrauen Minderjähriger und ihrer Eltern. Einige Missbrauchsfälle werden verurteilt. Es gibt auch Freisprüche – zurecht?

Der Bundesgerichtshof hat den Teilfreispruch eines Kölner Kindermodel-Fotografen vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs aufgehoben. Der 2022 vor dem Kölner Landgericht verhandelte Fall hatte damals wegen des perfiden Vorgehens des verurteilten Straftäters für viel Aufsehen gesorgt.

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Freisprüche in fünf weiteren Fällen beanstandete anschließend die Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus wende sich ein Nebenkläger gegen den ihn betreffenden Freispruch, teilte der Bundesgerichtshof mit.

„Wegen sachlich-rechtlicher Fehler in der Beweiswürdigung“ hob der Bundesgerichtshof das Kölner Urteil nun in den beanstandeten Fällen auf. „Die Strafkammer hat ihre Annahme, die Taten ließen sich nicht in einer für eine Verurteilung genügenden Weise konkretisieren, nicht rechtsfehlerfrei begründet“, teilte der Karlsruher Strafsenat mit. „Vielmehr hat sie überspannte Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten gestellt.“ Daher habe der Bundesgerichtshof die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Nach den damaligen Feststellungen der Kölner Strafkammer nahm der Verurteilte, der als Fotograf von Kindermodels international tätig war, in einer Vielzahl von Fällen sexuelle Handlungen an und mit präpubertären männlichen Kindern vor. In insgesamt zwölf angeklagten Fällen zulasten dreier weiterer Kindermodels waren allerdings Freisprüche ergangen, weil nicht festgestellt werden könne, dass der Fotograf die Taten so, wie sie in der Anklageschrift konkretisiert worden seien, begangen habe. Auch eine zeitliche und örtliche Ein- und Abgrenzung sei nicht möglich.

Laut Kölner Urteil vom 28. September 2022 hatte sich der Mann in der Zeit von 1999 bis 2006 an den damals unter 14 Jahre alten Jungen vergangen. Seine sexuellen Übergriffe bereitete er demnach „hochgradig manipulativ“ vor.

Als Fotograf von Kindermode habe er gezielt Kontakt zu „männlichen, vorpubertären“ Kinder-Fotomodels gesucht, sich als väterlicher Freund gegeben und ein fast familiäres Verhältnis aufgebaut. Er habe mit den Jungen Freizeit verbracht, mit ihnen in seiner Penthouse-Wohnung Playstation gespielt, ihnen teure Geschenke gemacht oder sie mitgenommen auf Fernreisen, unter anderem auf die Malediven.

Ganz bewusst habe der Angeklagte „mit dem Fokus, einen sexuellen Missbrauch zu begehen“ gute Beziehungen zu den Eltern, insbesondere zu den Müttern seiner späteren Opfer aufgebaut. Im Falle seines ersten Opfers im Jahr 1999 sei der Angeklagte mit den Eltern sogar so gut befreundet gewesen, dass er Patenonkel des Jungen geworden sei. Strafmildernd hatte die Kammer unter anderem gewertet, dass der Angeklagte mit der Verurteilung „beruflich vernichtet“ sei.

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