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Politik

Klingbeil schafft die Bonpflicht beim Bäcker ab

wochentlich.deBy wochentlich.de4 Juni 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Klingbeil schafft die Bonpflicht beim Bäcker ab
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Vorstoß zum Bürokratieabbau

Klingbeil schafft Bonpflicht beim Bäcker ab

04.06.2026 – 14:55 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ein Bäcker hält in seiner Bäckerei einen Bon in der Hand. (Quelle: Marijan Murat/dpa/Symbolbild/dpa)

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Beim Bäcker, Fleischer oder im Café – seit 2020 gilt überall die Bonpflicht. Nun plant Finanzminister Klingbeil eine radikale Wende.

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die seit Jahren umstrittene Belegausgabepflicht für Kleinbeträge lockern, um die Flut von Papierbons einzudämmen. „Zur Entlastung der Wirtschaft und zum Umweltschutz soll anstelle einer allgemeinen Belegausgabepflicht eine Bagatellgrenze von 30 Euro eingeführt werden“, heißt es in einem Referentenentwurf des Ministeriums.

„Bis zu diesem Gesamtbetrag muss keine steuerliche Belegausgabe mehr erfolgen“, so Klingbeil. „Mit dieser Bagatellgrenze können eine große Anzahl von Belegen im Einzelhandel und beim Straßenverkauf eingespart werden.“

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Die Bonpflicht war zum 1. Januar 2020 eingeführt worden. Sie führte in der Praxis, insbesondere bei kleinen Betrieben wie Bäckereien, zu einer massiven Zunahme von ausgedruckten Papierbelegen und damit zu heftiger Kritik wegen des bürokratischen Aufwands. Auch bei der Kundschaft. „Kassenzettel -Flut: Händler und Kunden genervt vom Bon“, titelte die „Bild“-Zeitung zu Beginn des Jahrzehnts.

Langfristig soll der Beleg nun vollständig durch digitale Alternativen ersetzt werden, die der Kunde bei Bedarf abrufen kann, etwa per QR-Code.

Neue Regeln für Großbetriebe

Im Gegenzug plant Klingbeil für größere Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro elektronische Kassen vorzuschreiben. Damit soll Steuerhinterziehung schwieriger werden, hieß es.

Größere Betriebe, die heute noch ohne elektronisches System arbeiten, sollen ab
Januar 2027 zur Nutzung manipulationssicherer Kassen verpflichtet werden. Der Entwurf sieht zudem deutlich härtere Strafen für die Manipulation von Kassenaufzeichnungen vor. Das Anbieten oder Nutzen von Manipulations-Software soll künftig als Steuerstraftat mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Wer sich der geplanten Kassenpflicht verweigert, muss dem Entwurf zufolge mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.

Laut Entwurf rechnet das Ministerium für die betroffenen Unternehmen mit einem einmaligen Umstellungsaufwand von knapp 99 Millionen Euro, vor allem für die Anschaffung neuer Kassensysteme. Dem stehe jedoch eine jährliche Entlastung von knapp 89 Millionen Euro gegenüber, die vor allem durch die Umstellung auf digitale Belege entstehe. „Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.“

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