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Finanzen

Kinderzulage bei der Riester-Rente: So geht’s

wochentlich.deBy wochentlich.de13 Februar 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Kinderzulage bei der Riester-Rente: So geht’s
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Die Riester-Rente lohnt sich dank der staatlichen Zulagen vor allem für kinderreiche Familien. Doch wie funktioniert das genau?

Die Riester-Rente gilt nicht als besonders ertragreich. Doch für Familien mit mehreren Kindern kann sich die private Altersvorsorge noch lohnen. Denn der Staat zeigt sich dann besonders spendabel und gewährt Kinderzulagen. Was Sie dazu wissen sollten.

Kinderzulage bei der Riester-Rente: Wie funktioniert sie?

Lebt mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt, für das Sie Kindergeld beziehen, können Sie bei der Riester-Rente nicht nur die Grundzulage erhalten, sondern auch eine Kinderzulage. Voraussetzung für beide Zulagenarten ist, dass Sie pro Jahr einen bestimmten Mindestbetrag in Ihren Riester-Vertrag einzahlen.

Wie hoch ist die Kinderzulage?

Für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, zahlt Ihnen der Staat 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gibt es 300 Euro Riester-Zulage. Die Beträge gelten pro Kind. Wer mehr als ein Kind hat, kassiert also mehrfach.

Wichtig zu wissen: Sowohl die Grundzulage als auch die Kinderzulagen reduzieren Ihren Eigenbeitrag, der mindestens nötig ist, um die vollen Zulagen zu erhalten.

Haben Sie zum Beispiel 2023 35.000 Euro brutto verdient, müssen im Jahr 2024 insgesamt 1.400 Euro in Ihrem Riester-Vertrag landen (4 Prozent von 35.000 Euro = 1.400 Euro).

Haben Sie ein Kind, das nach 2008 geboren wurde, gewährt der Staat Ihnen zusätzlich zur Grundzulage von 175 Euro weitere 300 Euro Kinderzulage. Dadurch sinkt Ihr Mindesteigenbeitrag auf 925 Euro (1.400 Euro – 175 Euro – 300 Euro = 925 Euro).

Welcher Elternteil erhält die Kinderzulage?

Die Kinderzulage kann immer nur einem Elternteil zugutekommen. Sind Sie verheiratet und leben nicht dauerhaft voneinander getrennt, erhält automatisch die Mutter die Kinderzulage. Das können Sie auf Antrag aber ändern.

Bei gleichgeschlechtlichen Ehe- oder Lebenspartnerschaften erhält der Elternteil die Kinderzulage, der auch das Kindergeld bekommt. Auch hier gilt wieder: Stellen beide Eltern einen Antrag, kann die Zahlung der Kinderzulage an die Partnerin oder den Partner übertragen werden.

Wie lange gibt es die Kinderzulage?

Die Kinderzulage fließt so lange, wie Sie Anspruch auf Kindergeld haben und den nötigen Eigenbeitrag einzahlen. Sind Ihre Kinder noch in Ausbildung oder absolvieren ein Studium, können Sie sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes von der Kinderzulage profitieren.

Wie beantrage ich die Kinderzulage?

Ihr Riester-Anbieter schickt Ihnen in der Regel jährlich einen Zulagenantrag. Dort machen Sie alle nötigen Angaben, um die Kinderzulage zu beantragen. Die Informationen zur Familienkasse und Ihre Kindergeldnummer finden Sie auf Ihrem Kindergeldbescheid.

Noch bequemer ist es, wenn Sie Ihren Anbieter damit beauftragen, das jährliche Ausfüllen für Sie zu übernehmen. Für diesen sogenannten Dauerzulagenantrag müssen Sie ihm nur einmal eine Vollmacht ausstellen. Vergessen Sie aber nicht, Ihren Anbieter zu informieren, falls Ihre Familie noch weiter wächst.

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