Frag t-online
Höhere Einspeisevergütung mit einem Trick – geht das?
04.07.2026 – 09:02 UhrLesedauer: 3 Min.

Jede Woche beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die EEG-Förderung.
Es liegt zwar immer noch kein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, doch schon jetzt fragen sich viele Eigentümer und Interessenten von Solaranlagen, was die Ankündigungen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bedeuten werden. Sie hat verkündet, ab 2027 die feste Einspeisevergütung für Solaranlagen auslaufen lassen zu wollen. Stattdessen sollen Besitzer neuer Solaranlagen ihren Strom direkt vermarkten müssen (wenn sie ihn nicht vollständig selbst verbrauchen).
Für viele Eigentümer wirken die neuen Regeln zu kompliziert, zudem muss man für die Direktvermarktung eine Gebühr zahlen. Der Ertrag aus der Solaranlage verringert sich also. Lohnen kann sie sich allerdings trotzdem, wenn man im Haushalt den Solarstrom speichern und selbst verbrauchen kann.
Aufgrund der Unsicherheit denken dennoch viele Interessenten darüber nach, noch 2026 eine Anlage zu kaufen, damit sie noch die feste Einspeisevergütung erhalten können. Ein t-online-Leser fragt sich, ob er sogar einen Trick anwenden kann, um die für ihn beste Lösung zu erreichen: „Kann ich auch noch 2026 schnell eine kleine Solaranlage anschaffen und diese Anlage dann nach 2027 vergrößern, damit ich insgesamt mehr Einspeisevergütung habe?“
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Erweiterung einer PV-Anlage bringt nicht mehr Förderung
Leider wird das nicht so funktionieren, wie sich der Leser das denkt. Zwar ist es richtig, dass Sie 2026 noch eine Solaranlage kaufen und ans Netz bringen können und dann 20 Jahre lang von der EEG-Förderung profitieren würden. Für eine kleine Anlage, die nur den überschüssigen Strom ins Netz speist, gibt es aktuell 7,78 Cent pro Kilowattstunde (kWh) eingespeistem Strom. Bei einer Volleinspeisung sind es 12,34 Cent/kWh.
Die Vergütung gibt es für den vereinbarten Zeitraum auch dann noch, wenn die Solaranlage erweitert wird. Aber die alte Einspeisevergütung gibt es nur für die alten Module und deren Leistung – die neuen Module werden wie eine neue Anlage behandelt und erhalten entsprechend auch die neuen Vergütungssätze. Bei einem Auslaufen der EEG-Förderung im Jahr 2027 gäbe es also für die Erweiterung keine Einspeisevergütung. Auch die neuen Module müssen beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Neue Einspeisevergütung mit Repowering sichern
Anders ist das übrigens beim sogenannten „Repowering“, also wenn alte Module innerhalb des 20-jährigen Förderzeitraums ersetzt werden (müssen). Wenn Sie veraltete Solarmodule durch effizientere austauschen möchten oder die aktuellen Module defekt sind, dann erhalten Sie nach der Instandsetzung weiterhin die alte Einspeisevergütung. Voraussetzung ist nur, dass die Solaranlage ihre ursprüngliche Gesamtleistung behält. Wird die Leistung beim Repowering ausgeweitet („Revamping“), dann gilt diese Extraleistung als Neuanlage und wird entsprechend nach neuen EEG-Sätzen vergütet.