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Jetzt ist das Urteil da

wochentlich.deBy wochentlich.de12 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Jetzt ist das Urteil da
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Nazi-Vorwürfe und Kokainreste

Melanie Müller im Hitlergruß-Prozess verurteilt


Aktualisiert am 12.01.2026 – 16:30 UhrLesedauer: 3 Min.

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Melanie Müller: Hier sitzt sie während der Gerichtsverhandlung im Landgericht Leipzig. (Quelle: David Hammersen/dpa)

Es sind schwerwiegende Vorwürfe, gegen die sich Melanie Müller seit Monaten zur Wehr setzt. Hat sie den Hitlergruß gezeigt? Und warum fand man Drogen in ihrer Wohnung?

Der Berufungsprozess gegen die Schlagersängerin Melanie Müller wegen des Vorwurfs, den Hitlergruß gezeigt zu haben, sowie wegen Drogenbesitzes ist zu einem Ende gekommen. Am Montag fand der letzte Verhandlungstermin vor dem Landgericht Leipzig statt. Die Kammer musste noch über zwei Beweisanträge der Verteidigung entscheiden, danach fiel das Urteil.

Die 37-Jährige wurde in beiden Punkten schuldig gesprochen, muss 70 Tagessätze à 50 Euro zahlen, was 3.500 Euro Strafe entspricht. Außerdem muss sie die Verfahrenskosten der ersten Instanz tragen. Die Staatsanwaltschaft plädierte zuvor für eine Geldstrafe, die Verteidigung für einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Vorwürfe beziehen sich auf ein Konzert in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2022 in Leipzig. Dort soll die Schlagersängerin den Hitlergruß gezeigt haben. Zudem soll sie einen anderen Mann ermuntert haben, es ihr gleichzutun, und weitere Anwesende dazu animiert haben, ihr mit „Heil-Rufen“ zu antworten. Ermittler hatten außerdem im August 2023 bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm eines Kokaingemischs und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.

Müller hatte sich nach Bekanntwerden der Ermittlungen von rechtsradikalen Äußerungen öffentlich distanziert. In einem Instagram-Video erklärte sie, sie sei „bestürzt und empört“. „Ich möchte mich von derartigen Personen und Gedankengut klar und deutlich distanzieren und verurteile dieses auch aufs Schärfste.“ Mit Nazis und Rechtsradikalen habe sie nichts zu tun.

In beiden Verfahren hatte sie über ihren Verteidiger erklärt, die Geste sei zum Anfeuern des Publikums gedacht gewesen und habe keine politische Aussagekraft. Die Armbewegung habe sie schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi.“ Aus dem Publikum seien zahlreiche rechtsextreme Sprüche skandiert worden. Als Melanie Müller diese mitbekam, habe sie das Konzert abgebrochen, betonte ihr Verteidiger.

Auch den Vorwurf des Drogenbesitzes ließ die frühere RTL-Dschungelkönigin zurückweisen. Die Drogen hätten einer Freundin gehört, die sie kurz zuvor besucht hatte. Diese habe die Handtasche zurückgelassen, in der die Drogen gefunden worden waren.

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