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Finanzen

Heizungsgesetz benachteiligt Hybrid: CDU fordert Korrektur

wochentlich.deBy wochentlich.de5 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Heizungsgesetz benachteiligt Hybrid: CDU fordert Korrektur
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„Absurde Bürokratie“

CDU-Gremium kritisiert neues Heizungsgesetz


05.06.2026 – 14:21 UhrLesedauer: 3 Min.

imago images 0817877858Vergrößern des Bildes

Katherina Reiche ist CDU-Wirtschaftsministerin und steht dem Wirtschaftsrat nahe. Trotzdem gibt es jetzt Kritik aus den eigenen Reihen. (Quelle: IMAGO/www.photowerkstatt.de/imago)

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Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird schon seit Wochen von der Opposition kritisiert. Jetzt kommt auch noch Kritik aus den eigenen Reihen.

Die Kritik am geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) aus dem Hause von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) lässt nicht ab. Das Gesetz soll das „Heizungsgesetz“ der Vorgängerregierung ersetzen. Nachdem das Kabinett im Mai den Entwurf gebilligt hat, soll die erste Lesung im Bundestag am 11. Juni stattfinden.

In der vergangenen Woche waren auch schon die Fachausschüsse des Bundesrats dran – und die haben kein gutes Haar an dem Gesetz gelassen. Es sei „handwerklich mangelhaft“ und „weist in die falsche Richtung“. Nun kommt auch noch Kritik aus den eigenen Reihen hinzu: Der CDU-Wirtschaftsrat – dem insbesondere Reiche und Bundeskanzler Friedrich Merz eigentlich nahestehen – kritisiert, dass das neue Gesetz ausgerechnet Hybridheizungen unattraktiver machen würde. Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Gremiums, spricht im Gespräch mit t-online von „absurder Bürokratie“.

Vermieter zahlen auch für Hybridheizungen mehr

Hybridheizungen sind Systeme, bei denen zwei oder mehr Anlagen gleichzeitig betrieben werden. Das kann etwa eine Gasheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe oder eine Pelletheizung in Kombination mit einer Solarthermieanlage sein. Grundsätzlich sind den Kombinationsmöglichkeiten kaum Grenzen gesetzt. Sinnvoll kann eine Hybridheizung dann sein, wenn ein System besser auf bestimmte Situationen reagiert als eine andere. Im unsanierten Altbau kann es etwa sinnvoll sein, eine Wärmepumpe mit einer Gasheizung zu kombinieren – die Gasheizung springt aber nur an besonders kalten Tagen ein, um Stromkosten zu sparen.

Der CDU-Wirtschaftsrat sieht diese Systeme im GModG-Entwurf nun benachteiligt. „Gerade für Altbauten sind Hybridheizungen häufig die wirtschaftlich sinnvollste Möglichkeit, wenn es darum geht, Klimaschutz und Bezahlbarkeit miteinander zu verbinden“, sagt Steiger. „Umso unverständlicher ist es, dass ausgerechnet diese Technologie für Millionen von Bestandsmietwohnungen unattraktiv werden könnte, weil Vermieter – sobald auch nur ein Liter fossiler Brennstoffe zum Einsatz kommt – in einen unverhältnismäßig hohen Abrechnungsaufwand gezwungen werden.“

Für neue Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, gilt künftig die sogenannte Bio-Treppe: Ab 2029 müssen Eigentümer der Heizung einen schrittweise steigenden Anteil biogener Brennstoffe wie Biomethan oder Bio-Öl beimischen. Die Beimischungsquote startet bei zehn Prozent und steigt bis 2040 auf 60 Prozent.

CDU-Wirtschaftsrat fordert Ausnahme für Hybridsysteme

Da sowohl fossile als auch biogene Brennstoffe in den nächsten Jahren teuer werden können, hat die SPD darauf bestanden, dass Mieter und Mieterinnen im Gesetz besonders geschützt werden. Wer in einer vermieteten Wohnung eine fossile Heizung installiert, muss als Eigentümer daher einen Teil der Heizkosten selbst tragen. Die Kosten für biogene Brennstoffe, CO2-Steuer und Netzentgelte bei Gasheizungen teilen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte.

Hybridheizungen sind eigentlich von der Bio-Treppe ausgenommen, solange die Wärmepumpe (oder eine ähnlich klimafreundliche Heizung) die Hauptlast übernimmt und die fossile Anlage nur gelegentlich zum Einsatz kommt. Doch wer als Vermieter eine Hybridheizung einbaut, muss trotzdem noch die Netzentgelte und die CO2-Abgabe zur Hälfte bezahlen. Das kritisiert der CDU-Wirtschaftsrat nun.

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