Neonazi-Gruppierung
Bundesverwaltungsgericht kippt Verbot der „Hammerskins“
19.12.2025 – 10:20 UhrLesedauer: 1 Min.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ gekippt. Das Gericht in Leipzig gab mehreren Klagen einzelner Mitglieder und regionaler Chapter der Neonazi-Gruppierung statt.
Es gebe keine übergeordnete bundesweite Vereinigung Hammerskins Deutschland, erklärte das Gericht am Freitag in Leipzig zur Begründung.
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