Verteidiger von Gina H. scheitern mit Antrag

Mordfall Fabian: Richter verkündet überraschende Entscheidung


23.09.2026 – 13:20 UhrLesedauer: 3 Min.

Der Vorsitzende Richter Holger Schütt und die Angeklagte Gina H. (Montage): Sie soll den achtjährigen Fabian aus Güstrow ermordet haben. (Quelle: Bernd Wüstneck/dpa / Polizei (Collage: Heike Aßmann))

Am 30. Prozesstag im Fall Fabian schmettern die Richter einen wichtigen Beweisantrag der Verteidigung ab. Ein mögliches Urteil rückt damit immer näher.

Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Rostock hat am Mittwoch im Fabian-Prozess eine für viele Beobachter überraschende Entscheidung getroffen und einen zentralen Beweisantrag der Verteidiger abgelehnt.

In dem Antrag war es um Bewegungsdaten des Handys der Angeklagten Gina H. sowie ihres Bekannten Christian D. gegangen. Die Verteidigung wollte erreichen, dass sich ein Sachverständigenbüro mit den Bewegungsdaten beschäftigt und diese erneut auswertet. Ein Polizeibeamter hatte diese Daten zwar bereits ausgewertet und die Ergebnisse präsentiert, im Laufe des Prozesses hatten sich aber Zweifel an der Arbeit des Polizeibeamten ergeben. So hatte dieser angegeben, sich zum ersten Mal mit derartigen Bewegungsdaten beschäftigt zu haben.

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Der Vorsitzende Richter Holger Schütt lehnte den Antrag am Mittwoch nun ab: Dass die durch den Polizeibeamten vorgestellten Daten „fehlerhaft oder unvollständig erhoben wurden, ist nicht ersichtlich oder dargelegt“, sagte er laut „Stern“. Die Bewegungsdaten seien für die Schuldfrage „bedeutungslos“.

Anwalt Andreas Ohm sagte t-online zu der Entscheidung, sie komme für ihn „überraschend“. Er finde sie „problematisch und auch widersprüchlich“. Der Strafverteidiger kündigte für den kommenden Prozesstag mögliche weitere Beweisanträge an. Bereits in der vergangenen Woche hatte das Gericht zahlreiche Anträge der Verteidigung zurückgewiesen.

Fall Fabian: Was Gina H. am 10. Oktober machte

Die Frage, wann Gina H. am 10. Oktober, dem Tattag, an welchem Ort war, ist von zentraler Bedeutung im Fabian-Prozess. Laut Staatsanwaltschaft soll Gina H. den Jungen am 10. Oktober zwischen 10.50 Uhr und 13 Uhr an einem Tümpel bei Klein Upahl getötet haben. Sie bestreitet die Vorwürfe und es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Fundort des Leichnams, ein Tümpel bei Klein Upahl: Hier soll Gina H. den Jungen getötet und später in Brand gesetzt haben. (Quelle: Bernd Wüstneck/dpa)

Um 13 Uhr traf sich Gina H. mit ihrem Bekannten Christian D. am Bolzsee, das bestätigten beide übereinstimmend vor Gericht. Doch wie lange dieses Treffen dauerte, darüber gibt es unterschiedliche Angaben. Während Christian D. von etwa einer Dreiviertelstunde sprach, behauptete Gina H., das Treffen habe deutlich länger gedauert, ungefähr bis 14.45 Uhr.

Der genaue Zeitablauf ist wichtig, denn die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Gina H. nach dem Treffen noch einmal zum Tümpel fuhr, um die Leiche des Achtjährigen in Brand zu setzen. Um 15 Uhr fotografierte eine Zeugin den brennenden Leichnam des Jungen. Je nach Dauer des Treffens am Bolzsee wäre die Zeit, noch einmal nach Klein Upahl zu fahren, zu knapp – und die von der Staatsanwaltschaft angenommenen Abläufe wären in Teilen nicht korrekt.

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