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You are at:Home»Unterhaltung»Gericht spricht Schadensersatz-Urteil um Schlager-Star
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Gericht spricht Schadensersatz-Urteil um Schlager-Star

wochentlich.deBy wochentlich.de13 Oktober 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Streit um Wahlwerbung

Heino bekommt Schadenersatz von der AfD


Aktualisiert am 12.10.2026 – 18:25 UhrLesedauer: 1 Min.

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Heino: Der Musiker ging gegen die AfD vor. (Quelle: IMAGO/NL Beeld)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Ein AfD-Politiker behauptete vor einer Wahl, Heino würde für ihn stimmen. Der Schlagersänger zog daraufhin vor Gericht – mit Erfolg.

Vor der Landratswahl in der Uckermark im April schrieb der AfD-Abgeordnete Felix Teichner in sozialen Medien: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Außerdem schrieb er „Blau blüht die Uckermark“, in Anspielung auf Heinos Hit „Blau blüht der Enzian“. Der Volksmusiker ließ das nicht auf sich sitzen und reichte beim Landesgericht Innsbruck Klage wegen immateriellen Schadens ein.

Nun ist der Rechtsstreit beendet. Wie die „Märkische Oderzeitung“ berichtete und Heino-Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, einigte man sich vor Gericht auf einen Vergleich. Die AfD Uckermark muss demnach einen vierstelligen Betrag zahlen. Teichner entschuldigte sich zudem bei Heino. Laut „rbb24“ liegt die Summe bei 7.500 Euro. Ursprünglich hatte Heino, der im österreichischen Kitzbühel lebt, 30.000 Euro gefordert.

Heinos Manager: „Damit ist die Sache für uns erledigt“

„Damit ist die Sache für uns erledigt“, sagte Heinos Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur. Die AfD-Wahlwerbung sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, wo er nicht hingehöre, sagte er weiter. Grundsätzlich sei der Vergleich ein wichtiges Signal gegen unerlaubte Wahlwerbung und eine Lehre für sämtliche Parteien.

Teichner selbst bat auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur um Entschuldigung dafür, dass er sich nicht zu dem Vergleich äußern werde. Auch AfD-Landesvorsitzender René Springer ließ eine Stellungnahme aus.

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