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Finanzen

Geht das? Voraussetzung und Fristen

wochentlich.deBy wochentlich.de19 Mai 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Geht das? Voraussetzung und Fristen
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Verbreitete Annahme

Dieser Irrglaube über die Ehe hält sich hartnäckig


Aktualisiert am 19.05.2026 – 16:24 UhrLesedauer: 3 Min.

Eine Frau zieht ihren Ehering ab (Symbolbild): Um eine Ehe aufzuheben, braucht es triftige Gründe.Vergrößern des Bildes

Eine Frau zieht ihren Ehering ab (Symbolbild): Um eine Ehe aufzuheben, braucht es triftige Gründe. (Quelle: PonyWang/getty-images-bilder)

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Viele Menschen glauben, man könne eine Ehe in Deutschland innerhalb einer bestimmten Frist annullieren. Stimmt das?

Wer heiratet, sollte sich das vorher gut überlegen. Denn anders als viele denken, ist es in Deutschland nicht möglich, eine Ehe zu annullieren. In der Regel bleibt nur die Scheidung oder die Aufhebung der Ehe.

Wir erklären, was der Unterschied zur Annullierung ist, welche Voraussetzungen nötig sind, um eine Ehe aufzuheben, welche Fristen es dabei zu beachten gilt und welche Besonderheit in der Kirche gilt.

Was sind Gründe für die Aufhebung einer Ehe?

Damit Sie Ihre Ehe aufheben können, müssen wichtige Gründe vorliegen. Dazu zählt nach § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum Beispiel arglistige Täuschung wie im Fall eines Heiratsschwindlers, bei dem nach der Eheschließung klar wird, dass er nur aus finanziellen Gründen geheiratet hat.

Auch Scheinehen, die das Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten sollen, und Zwangsehen, bei denen einer der Partner zur Hochzeit gezwungen wurde, können aufgehoben werden.

Experten oder Gutachter müssen diese Gründe prüfen und als glaubwürdig einstufen. Häufig müssen auch Zeugen aussagen, die die Ernsthaftigkeit des Wunschs nach Eheaufhebung bestätigen.

Warum glauben viele, man könne eine Ehe annullieren?

Tatsächlich war die Annullierung der Ehe in Deutschland bis zum 30. Juni 1998 möglich. Bis dahin konnten Verheiratete auf Ehenichtigkeit klagen. Nach ihrer Abschaffung trat die Aufhebung der Ehe an ihre Stelle.

Auch wenn sich der Irrtum hartnäckig hält: Heute können Sie eine Ehe also nicht mehr annullieren oder beim Standesamt widerrufen – auch nicht innerhalb einer bestimmten Frist.

Was ist der Unterschied zwischen Scheidung, Aufhebung und Annullierung?

Eine Eheannullierung bedeutete früher, dass die Ehe rechtlich niemals bestanden hat. Das heißt, sie wurde rückwirkend als von Anfang an unwirksam angesehen. Bei einer Scheidung oder Aufhebung der Ehe gilt die Ehe hingegen erst ab dem Tag der gerichtlichen Entscheidung als aufgelöst. Beides wirkt sich also nur auf die Zukunft aus.

Anders als die frühere Annullierung haben Scheidung und Eheaufhebung rechtliche Folgen. Diese betreffen unter anderem Fragen zu Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, aber auch Krankenversicherung, Erbrecht und Witwenrente. Lesen Sie hier, wann Sie Anspruch auf Witwenrente haben.

Um sich scheiden zu lassen, müssen Sie zudem erst ein Trennungsjahr überstanden haben. Nur wenn eine unzumutbare Härte vorliegt, können Sie eine Ehe auch ohne Trennungsjahr scheiden lassen (Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB).

Was kostet eine Aufhebung der Ehe?

Die Kosten für eine Eheaufhebung sind genauso hoch wie für eine Scheidung. Generell setzen sich diese aus den Gerichts- und den Anwaltskosten zusammen. Diese wiederum richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der immer individuell beziffert werden muss.

Der Verfahrenswert wird maßgeblich am Nettoeinkommen der Eheleute im Quartal bemessen, also am Einkommen von drei Monaten. Lesen Sie hier mehr dazu, was eine Scheidung kostet und wer zahlen muss.

Kann ich eine kirchliche Trauung annullieren?

Ja, das ist möglich. Mitglieder einer Kirchengemeinschaft können ihre Ehe von einem Kirchengericht annullieren lassen. Rein rechtlich nutzt Ihnen dieses Ehenichtigkeitsverfahren aber wenig. Es wird vor allem von Katholiken angestrengt, die nach einer Scheidung erneut heiraten möchten.

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