Einigung bei Chatkontrolle
EU erlaubt wieder mehr Überwachung
Aktualisiert am 22.07.2026 – 15:37 UhrLesedauer: 3 Min.
Was sollte erlaubt sein, um Kindesmissbrauch aufzudecken? In der EU gibt es darüber bei der sogenannten Chatkontrolle seit Jahren Streit, und nun doch noch eine Einigung – zumindest übergangsweise.
Im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch sollen Messengerdienste in der EU bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen suchen dürfen. In der Debatte um die sogenannte Chatkontrolle einigten sich Vertreter der Mitgliedsländer auf eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln, wie mehrere Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur sagten. Davor hatte bereits das EU-Parlament für das Vorhaben gestimmt.
Die Abgeordneten hatten Einschränkungen bei verschlüsselten Nachrichten gefordert, denen die EU-Länder nun zustimmen wollen. Damit soll eine Übergangsregelung bis April 2028 reaktiviert werden, deren Verlängerung in Brüssel schon als gescheitert galt. Der formelle Beschluss der EU-Staaten muss nun noch in einem schriftlichen Verfahren gefasst werden, das an diesem Donnerstagnachmittag abgeschlossen sein soll.
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Zuvor hatte es unter anderem Druck von der Fraktion von CDU und CSU im Europaparlament (EVP) sowie Deutschland und anderen Mitgliedsländern gegeben, die ausgelaufene Ausnahme zum Kinderschutz wieder einzusetzen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und auch das Bundeskriminalamt hatten die fehlende Rechtsgrundlage kritisiert. Datenschützer wollen das diskutierte Vorhaben dagegen seit Jahren verhindern und bezeichnen die Möglichkeit zum flächendeckenden Scannen als anlasslose Massenkontrolle, ineffektiv beim Schutz von Kindern.

Verschlüsselte Nachrichten dürfen nicht gescannt werden
Mit der befristeten Ausnahmeregelung können etwa Microsoft bei Outlook, Google bei Gmail oder Meta bei Instagram wieder Software automatisiert nach Bildern oder Videos von Kindesmissbrauch suchen lassen. Die Kontrollen sind freiwillig. Die Tech-Firmen dürfen den Behörden ihre Verdachtsfälle den EU-Regeln nach erst weiterleiten, wenn ein Mensch sie als solche verifiziert hat. Das soll ausschließen, dass jemand durch Programmfehler in Verdacht gerät.
Die Regelung soll allerdings explizit kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermöglichen, die bei WhatsApp, Signal und Co. mittlerweile Standard ist. Anders als ursprünglichen von den Mitgliedsländern vorgeschlagen, soll das auch für Nachrichten gelten, die noch verschlüsselt werden. Das schränkt die Möglichkeiten beim automatisierten Scannen auf den Endgeräten ein.
Insbesondere das „Client-Side Scanning“ wird damit ausgeschlossen. Bei dem Verfahren überprüft eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor diese verschlüsselt und verschickt werden. Nach der Übergangsregelung, die bis April galt, war das noch erlaubt. Das Europaparlament hatte sich zuletzt aber dafür ausgesprochen, den Unternehmen diese Möglichkeit nicht länger zu geben.
