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Ganze Rudel können nun geschossen werden

wochentlich.deBy wochentlich.de30 Juni 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Ganze Rudel können nun geschossen werden
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Nach Wolfsrissen

Niedersachsen ermöglicht Abschuss ganzer Rudel

29.06.2026 – 16:02 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ein Wolfsrudel in Aktion (Symbolbild): Künftig soll leichter gegen Problemwölfe vorgegangen werden können. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/alimdi / Arterra / P/imago-images-bilder)

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Nach Wolfsrissen sollen Wölfe in Niedersachsen künftig schneller geschossen werden können. In bestimmten Gebieten kann sogar ein ganzes Rudel entnommen werden.

Niedersachsen verschärft den Umgang mit auffälligen Wölfen. Das Kabinett hat am Montag den neuen revierübergreifenden Managementplan zur Veröffentlichung freigegeben. Grundlage ist das geänderte niedersächsische Jagdgesetz, das in der vergangenen Woche im Landtag verabschiedet wurde.

Der neue Plan sieht vor allem zwei Möglichkeiten vor: Schnellabschüsse nach einem Riss und Abschüsse in Gebieten, in denen Wölfe wiederholt geschützte Nutztiere gerissen haben. Nach drei solchen Fällen kann das Land ein Gebiet festlegen, in dem nicht nur einzelne Wölfe, sondern auch ein Rudel oder Wolfspaar entnommen werden darf.

Schnellabschüsse nach Wolfsrissen

Ein Schnellabschuss ist möglich, wenn ein von der Landwirtschaftskammer beauftragter Sachverständiger feststellt, dass ein Nutztier mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf gerissen wurde – und zwar trotz vorgeschriebener Herdenschutzmaßnahmen. Das Landwirtschaftsministerium legt dann das Jagdgebiet fest.

Dieses Gebiet soll Jagdreviere in einem Radius von mindestens drei und bis zu 20 Kilometern um den Schadensort umfassen. Geschossen werden darf bis zu sechs Wochen nach der Schadensfeststellung. Die Jagd endet, sobald ein Wolf erlegt wurde. Das muss laut Managementplan nicht zwingend der Wolf sein, der den Schaden verursacht hat.

Wann ein ganzes Rudel entnommen werden darf

Besonders weit geht die Regelung in den festgelegten Problemgebieten. Sie können eingerichtet werden, wenn es in einem Wolfsterritorium drei Schadensfälle an Nutztieren wie Rindern, Pferden oder Schafen gegeben hat – ebenfalls trotz zumutbarem Herdenschutz. In einem solchen Gebiet kann dann ein Rudel oder Wolfspaar entnommen werden.

Dafür gelten feste Fristen: Jungwölfe können in diesen Gebieten vom 1. Juli bis Ende Februar des Folgejahres geschossen werden, Wölfe vom 1. November bis Ende Februar. Dabei gilt der jagdliche Grundsatz „jung vor alt“.

Die Landesregierung betont, dass der Wolf weiterhin eine geschützte Tierart bleibt. Die Zahl der erwachsenen territorialen Wölfe, die geschossen werden dürfen, ist begrenzt. Für das Jagdjahr 2026/2027 nennt das Land vorläufig maximal 22 Tiere in der atlantischen Region und maximal fünf Tiere in der kontinentalen Region.

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